Ortsbeiräte Schildow: Mo., 13. Januar, 18.30 Uhr Mo., 17. März, 18.30 Uhr Bürgersaal, Franz-Schmidt-Straße 3 Zühlsdorf: Die., 14. Januar, 19 Uhr Die., 18. März, 19 Uhr Mehrzweckraum, Dorfstraße 35a Schönfließ: Mi., 15. Januar, 18.30 Uhr Bürgertreff Bieselheide, Traubeneichenstraße 66 Mi., 19. März, 18.30 Uhr Gemeindehaus Am Anger 1 Mühlenbeck: Do., 16. September 19 Uhr Do., 20. März, 19 Uhr Mühlentreff, Hauptstraße 7 Im Bürgersaal, Schildow, Franz-Schmidt-Straße 3: Gemeindevertretung Mo., 03. März, 18.30 Uhr Mo., 12. Mai, 18.30 Uhr Hauptausschuss (HA) Di., 18. Februar, 18.00 Uhr Di., 29. April, 18.00 Uhr Ausschuss für Bauen und Umwelt (BU) Mo., 27. Januar, 18.30 Uhr Mo., 7. April, 18.30 Uhr Ausschuss für Infrastruktur Mobilität und gemeindliche Entwicklung (IMo) Di., 28. Januar, 18.30 Uhr Di., 8. April, 18.30 Uhr Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur, Sicherheit und Ordnung (SOA) Mi., 29. Januar, 18.30 Uhr Mi., 9. April, 18.30 Uhr www.muehlenbecker-land. de > Politik & Satzungen > Sitzungstermine Alle Termine finden Sie rund um die Uhr unter: www.muehlenbecker-land.de >> Veranstaltungskalender Termine Wer ein Haus, Grundstück oder eine Wohnung verkauft oder verkauft hat, muss aktuell mit erheblichen Verzögerungen rechnen: Die Eintragung des Eigentümerwechsels beim Finanzamt Oranienburg dauert zurzeit sehr lange. Dies liegt an der vorrangigen Bearbeitung der Grundsteuerwerterklärungen für die Grundsteuerreform. So kommt es leider immer wieder dazu, dass dem bisherigen Eigentümer auch noch nach dem Verkauf für eine gewisse Zeit die Grundsteuer für das verkaufte Objekt in Rechnung gestellt wird. Sobald die Eintragung des Eigentümerwechsels vollzogen ist, erhalten Sie einen Abmeldebescheid von der Gemeinde Mühlenbecker Land. Bis zu diesem Zeitpunkt bittet die Gemeinde darum, dass die bisherigen Eigentümer weiterhin die Grundsteuer entrichten. Ein dadurch entstandenes Guthaben wird selbstverständlich erstattet. Von dieser Verfahrensweise kann aus rechtlichen Gründen nicht abgewichen werden: Die Grundsteuer B wird gemäß § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres (01.01.) festgesetzt; es handelt sich also um eine „Jahressteuer“. Diese wird auf Grundlage des Grundsteuermessbescheides vom zuständigen Finanzamt Oranienburg ermittelt, von dem nach § 182 und 184 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 16 GrStG nicht abgewichen werden darf! Die Gemeinde kann also erst dann einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen, wenn ein neuer Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Für die Kinder von Zwangsarbeiterinnen +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Grundstücksverkäufer brauchen Geduld +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Nachrichten aus dem Rathaus / 31 Vom 28. November bis 3. Dezember besuchte uns eine Delegation unserer Partnergemeinde Skórzec in Polen. Ein ergreifender Höhepunkt war die gemeinsame Kranzniederlegung auf dem Friedhof in Mühlenbeck – am Gedenkstein für neun polnische Kinder. Die Mütter dieser Kinder waren als Zwangsarbeiterinnen eingesetzt: „Im Laufe der Kriegszeit bis `45 sind zwei bis drei Millionen Zwangsarbeiter aus Polen nach Deutschland überführt worden. Wer sich widersetzt hat, wurde erschossen!“, erzählte Bürgermeister Filippo Smaldino in seiner Gedenkrede. „Da sie hier als Menschen zweiter Klasse betrachtet wurden, hatten sie keine Rechte. Sie lebten unter schlimmsten Lebensbedingungen, machten die schwerste Arbeit. So sind natürlich Kinder, die hier aufwuchsen, an der schlechten Ernährung und an schwersten Erkrankungen verstorben.“ Gemeinsam mit seinem polnischen Amtskollegen Jerzy Dlugosz legte Herr Smaldino einen Kranz mit den Namen beider Partnergemeinden nieder. Auch mehrere Vertreter der Fraktionen in unserer Gemeindevertretung schlossen sich mit Blumen an. „Gedenken heißt, das historische Erbe anzunehmen! Und ein Zeichen zu setzen für Frieden und Völkerverständigung“, fasste Herr Smaldino zusammen. Die gelebte Gemeindepartnerschaft mache dieses Gedenken beispielsweise mit gemeinsamen Fußballspielen zwischen den Kindern oder im Feuerwehraustausch. „Ich bin überzeugt davon, dass unsere Partnerschaft all den Gefallenen ein Gesicht gibt!“, so Herr Smaldino. Auch Bürgermeister Dlugosz betonte, niemand wolle einen Krieg! Es sei unsere Aufgabe heute, aus diesen Fehlern der Vergangenheit die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, damit sich so etwas in Zukunft nie mehr wiederhole. Er dankte zudem den Bürgerinnen und Bürgern im Mühlenbecker Land, dass diese neun Kinder hier in Mühlenbeck einen Ruheplatz gefunden haben. Denn dies spiele in der polnischen Kultur eine zentrale Rolle für die nachfolgenden Generationen.
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