Mühlenspiegel 43

Nachrichten aus dem Rathaus / 49 Immer wieder erreichen uns Beschwerden bezüglich der Landesstraßen L21 (Liebenwalder Straße, Hauptstraße, Berliner Straße) und der L30 (Schönfließer Straße). Der Straßenzustand ist seit Jahren sehr schlecht und auch für uns als Gemeindeverwaltung inakzeptabel. Bei jedem Schaden weisen wir den zuständigen "Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg" auf die Dringlichkeit dieser notwendigen umfassenden Baumaßnahme hin. Auch Hinweise aus unserer Bevölkerung werden an den verantwortlichen Baulastträger zügig weitergeleitet. Unser Streckenwart ist zusätzlich täglich auf den Straßen unterwegs, bewertet die Schäden und leitet sie direkt weiter. Als Gemeinde haben wir selbst keine Handhabe bezüglich der anstehenden Reparaturen. Wir als Gemeinde sind nur Eigentümer von kommunalen Anliegerstraßen. Alle Bundesstraßen, Landesstraßen und auch die Kreisstraßen gehören nicht dazu. Da wir nicht Eigentümer dieser Straßen sind, haben wir auch keine Handlungsmöglichkeit. Auftretende Schäden werden nach Auskunft vom Landesbetrieb nach Dringlichkeit und Größe der Schäden nach ihren Möglichkeiten zeitnah ausgebessert. Natürlich gibt es viele Gemeinden, die mit genau den gleichen Herausforderungen zu kämpfen haben. Schlagzeilen wie „Nur Rallye ist schöner: Slalom fahren in Liebenwalde“ oder „Die Schlaglöcher verschwinden – riesige Schlaglöcher auf der Hennigsdorfer Straße“ in den regionalen Zeitungen sprechen Bände. Die MAZ initiierte Mitte Februar sogar ein Ranking der schlechtesten Straßen in Oberhavel, dabei kam die Schönfließer Straße in Mühlenbeck mit drei weiteren Straßen auf Platz 3. Um wiederkehrenden Missverständnissen vorzubeugen, es entscheidet nicht die Verwaltung bzw. der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter über den Straßenausbau und über die Straßenausbesserung, sondern die jeweiligen ehrenamtlichen Kommunalpolitiker in den Ortsbeiräten und die Gemeindevertretung. (eb) Unsere Ehrenamtler von 2023 – die Kinder der AG Weltenretten für Anfänger von der Europaschule am Fließ machten ihrem Namen alle Ehre und räumten am 03. März 2024 gemeinsam mit ehemaligen Teilnehmern und Eltern am SBahnhof Mühlenbeck-Mönchmühle auf. Hierbei sind 157kg Müll zusammengekommen, darunter 15 Fahrradschlösser und 47 Pfandflaschen. Auch im Rahmen des Frühjahrsputzes war die AG mit von der Partie. Bereits am Freitag entrümpelten sie das das Grundstück neben der Zweifelderturnhalle in Schildow. Circa 100-200kg landeten im Container. Damit ist der größte Teil des Unrats entsorgt und die AG mit der Beräumung des Grundstückes ein gutes Stück weiter. Die nächsten Termine und Orte zusammen: 26.05.2024 – 10 Uhr neue Brücke nach Glienicke und Glienicker Straße sowie die Bereiche an den Seiten 23.06.2024 – 10 Uhr Grundstücke auf beiden Seiten an der Ausfahrt von Schildow Richtung Schönfließ (Ecke Mittelstraße/Schönfließer Straße), vielleicht auch einen Teil der Straße B96 nach Schönfließ 14.07.2024 – 10 Uhr Löwenzahnpfad an der S-Bahn Mühlenbeck-Mönchmühle Danach wäre Sommerpause. In Zukunft wird ein großes Transparent schon vorab an den Aufräumorten hängen und so auf die Aktion aufmerksam machen. Wer will fleißige Weltenretter sehen? Schadhafte Straßen im Mühlenbecker Land Die L21 Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand befindet sich der geplante Ausbau der Ortsdurchfahrt Mühlenbeck (L21) aktuell im Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren). Erst nach dem Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) kann eine verbindlichere Zeitschiene entwickelt werden. Mit diesem Beschluss rechnet Steffen Streu (Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg) erst gegen Ende 2025, wie auch im Febuar in der Tagespresse zu lesen war. Die Birkenwerderstraße (K6503) wird voraussichtlich nach aktueller Auskunft des Landratsamtes noch in 2024 mit einer geplanten Bauzeit von sechs Monaten auf einer Länge von ca. 1.420 Metern ab dem Kreisverkehr Zühlslake bis zur Ortslage Zühlsdorf (Anbindung Basdorfer Straße) grundhaft, einschließlich Oberflächenbewässerung ausgebaut. Die Ausbaubreite beträgt 6,50 Meter in Asphaltbauweise. Während der Bauarbeiten ist die Kreisstraße voll gesperrt. Der bauzeitliche Schulbusverkehr wird in dieser Zeit aber gewährleistet sein. Vorübergehend wird der Radweg zwischen Zühlslake und Zühlsdorf zur Baustraße ertüchtigt, sodass der ÖPNV diesen nutzen kann und die Schülerbeförderung ohne Einschränkungen gesichert ist. Selbiges gilt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge. Während der Baumaßnahme wird gewährleistet, dass die Entsorgungsunternehmen die gesamte Abfallentsorgung ausführen können. Sollte eine Leerung der Abfallbehälter der Privatgrundstücke der Birkenwerder Straße und der Nebenstraßen, die während der Baumaßnahme als Sackgassen abgebunden sind, nicht möglich sein, so ist das beauftragte Unternehmen verpflichtet, die Abfallbehälter am Entsorgungstag bis 6:00 Uhr an der nächsten vom Landkreis als befahrbar eingestuften Straße und/ oder Weg bereitzustellen bzw. dies zu veranlassen. Notwendige Umleitungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Nachfolgend einige Informationen zum Straßenausbau der Landesstraße 21 und der Kreisstraße K6503: Brief des Bürgermeisters an den „Landesbetrieb für Straßenwesen“ in Eberswalde Datum: 08.03.2024 Gemeinde Mühlenbecker Land Der Bürgermeister Seite 1 von 1 23.04.2024 Betreff Sehr geehrte Damen und Herren, Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Martin Mustermann Gemeinde Mühlenbecker Land Der Bürgermeister Ortsteile Mühlenbeck Schildow Schönfließ Zühlsdorf Anschrift Liebenwalder Straße 1 16567 Mühlenbecker Land Außenstelle: Gemeinsames Bauamt Mühlenbecker Land u. Glienicke Anschrift Kastanienallee 19 16567 Mühlenbecker Land Zentrale Fon (033056) 8 41 – 0 Fax (033056) 8 41 – 70 Web www.muehlenbecker-land.de Öffnungszeiten Montag 07:00 – 12:00 Uhr Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Jeden 1. Dienstag im Monat (April bis September) 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 19:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr Freitag geschlossen Bankverbindung Deutsche Kreditbank BIC BYLADEM1001 Giro allgemein IBAN DE54 1203 0000 0010 4099 77 Steuern IBAN DE36 1203 0000 0010 4427 96 Gebühren IBAN DE14 1203 0000 0010 4428 04 Gläubiger - Identifikationsnummer DE18GML00000009539 Umsatzsteuer-ID: DE321283062 Gemeinde Mühlenbecker Land | Liebenwalder Str. 1 | 16567 Mühlenbecker Land Herrn Musterhaus Frau Musterhaus Ihr /e Ansprechpartner/In Martin Mustermann Fachdienstleitung Bauen, Umwelt, Tourismus Telefon (033056) 841 – 007 E-Mail mustermann@muehlenbecker-land.de Zimmer Haus 1 / 105 Die Gemeinde Mühlenbecker Land wendet sich zum wiederholten Mal an Ihre Behörde, zwecks Beseitigung des dramatischen Zustands der Landesstraße L21 in der Ortsdurchfahrt Mühlenbeck. Straßenschäden, wie Risse im Asphalt, Schlaglöcher, Unebenheiten in der Fahrbahnoberfläche, Ausbrechende Fahrbahnstellen gehören seit Jahrzehnten zum Alltag der hiesigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Täglich erreichen uns Beschwerden aus der Bevölkerung zu diesem Zustand, dabei wird v rkannt, dass für Landesstraßen der Straßenbaulastträger, hier nicht die Gemeinde Mühlenbecker Land zuständig ist. Somit ist gemäß § 9a Straßenverkehrsgesetz des Landes Brandenburg das Land Brandenburg zuständig für die Landesstraße L21 und damit auch für die Verkehrssicherungspflicht. Die L21 wurde ca.1919 mit Kopfsteinpflaster errichtet, nach der Wende mit einer Dünnschicht von Asphalt überzogen. Diese Maßnahme wurde für einen Zeitraum von 4-6 Jahre vorgesehen, um die zunehmenden Verkehrsbelastung trotz des maroden Zustands zu ermöglichen. Und diese provisorische Maßnahme ist auch heute nicht behoben. Das Land Brandenburg und somit der Landesbetrieb Straßenwesen hat dafür Sorge zu tragen, dass die Landesstraßen sich in einem Zustand befinden, die innerorts bei Schrittgeschwindigkeit gefahrlos befahrbar sind, ohne dass dabei ein Schaden verursacht wird (vergl. Urteil LG Magdeburg Az 10.0 1675/13). Zwar wurden seit 2013 durch die zuständige Behörde Warnschilder mit Tempolimit aufgestellt, dennoch ist diese Sicherungsmaßnahme nicht mehr ausreichend. Es besteht die rechtliche Pflicht, einen Straßenzustand zu erhalten, der dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entspricht. Es wird diesbezüglich auf § 823 Abs.1 BGB verwiesen. Das Verfüllen einzelner Löcher im Asphalt stellt langfristig keine Sicherungspflicht dar, denn kurze Zeit nach der Verfüllung sind diese wesentlich größer und tiefer ausgefahren. Da derzeit der grundhafte Ausbau, der für 2020 vorgesehen war, auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, fordern wir den Landesbetrieb eine Sanierung der Deckschicht im Bereich der OD Mühlenbeck vorzunehmen. Eine wiederholte Ablehnung wegen schlechter Haushaltslage (Begründung seit 2013) kann hier nicht mehr hingenommen werden, da nachweisbar diverse Sanierungen und Ausbau von Landesstraßen erfolgten. Da die meisten Straßenschäden durch den LKW-Verkehr wegen des hohen Gewichts, der Achsenlast entstehen, ist zu überdenken, dass bis zur Erneuerung der Deckschicht des Straßenbelages dieser durch den Ort nicht mehr zugelassen werden sollte, zumal zur Verkehrssicherungspflicht auch die Reduzierung der Lärmbelastung der Anwohner gehört (Vergl.VG Koblenz vom 24.09.2013 I K 250/12.KO). Außerdem fordern wir eine zeitnahe Wiederaufnahme der Planung des grundhaften Ausbau der Landesstraße L21 OD Mühlenbeck und Mitteilung des Datums der Realisierung. Mit freundlichen Grüßen Filippo Smaldino Bürgermeister B ief vom Februar 2024 An den Landesbetrieb für Straßenwesen DEZ Planung West Pdm

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