Mühlenspiegel 43

WIR LEBEN DEMOKRATIE Die Gemeindevertretung Gewählt werden 28 Gemeindevertreter. Sie sollen die Interessen der Bürger vertreten. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder einer Gemeindevertretung haben in allen Gemeindeangelegenheiten umfassende Mitbestimmungs- und Kontrollrechte. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt und haben die ihnen aus der Mitgliedschaft erwachsenen Pflichten zu erfüllen, vor allem an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilzunehmen. An Aufträge und Weisungen sind sie nicht gebunden. Sie üben ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien Überzeugung im Sinne des Gemeinwohls aus, und sie haben zur Kontrolle der Verwaltung ein Recht auf Auskunft und Akteneinsicht. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung. Sofern sie vorsätzlich ihre Pflicht verletzt oder gegen ein Mitwirkungsverbot verstoßen haben, sind sie in der Haftungspflicht. Die Rechte der Gemeindevertreterinnen und –vertreter sind umfangreich. Welche das sind, steht in der brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf). Die Gemeindevertretung ist das Hauptorgan der Gemeinde. Sie ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, es sei denn, etwas ist gesetzlich anders geregelt. Diese Bestimmung ist in der Praxis wichtig, denn sie macht es möglich zwischen Aufgaben zu unterscheiden, die die Gemeinde erfüllen muss, und solchen, die sie freiwillig nach ihrer politischen Entscheidung und ihren finanziellen Möglichkeiten übernimmt. In eine umfassende kommunale Arbeitsteilung eingebunden sind die anderen Organe der Gemeinde Mühlenbecker Land, nämlich der Haupt- und Finanz-Ausschuss, die Fachausschüsse für Umwelt, Bauen und Soziales, ein zeitweiliger Ausschuss für die Wiederinbetriebnahme der Heidekrautbahn, darüberhinaus die vier Ortsbeiräte von Zühlsdorf, Mühlenbeck, Schildow und Schönfließ sowie natürlich der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter, außerdem Zweckverbände für Wasser und Boden und für Abwasser. Jeder Gemeindevertreter hat das Recht, in der Gemeindevertretung sowie in den Ausschüssen, in denen er Mitglied ist, das Wort zu ergreifen, Vorschläge einzubringen, Fragen und Anträge zu stellen und sie zu begründen (aktives Teilnahmerecht) sowie bei Beschlüssen seine Stimme abzugeben. Gemeindevertreter haben außerdem das Recht, auch an nichtöffentlichen Sitzungen der Ausschüsse, in denen sie nicht Mitglied sind, teilzunehmen, hier aber nur als Zuhörer (passives Teilnahmerecht). Die Gemeindevertretung fasst ihre Beschlüsse in der Regel in fünf bis sechs Sitzungen pro Jahr und verabschiedet den Haushaltsplan. Das heißt, die Mitglieder entscheiden, wieviel Geld wofür ausgegeben werden soll. Sie beschließen Satzungen, verweisen Themen zur Beratung in die Ausschüsse, und sie entscheiden über bestimmte wichtige Personalangelegenheiten der Verwaltung. Ausschüsse und sachkundige Einwohner Zur Grundstruktur unserer Gemeindevertretung gehören der Vorsitz, die Fraktionen und die Fachausschüsse. Ein großer Teil der Arbeit von Gemeindevertretern findet in den Ausschüssen statt. Dort werden Empfehlungen an die Vertretung gegeben, Beschlüsse in Zusammenarbeit mit der Verwaltung vorbereitet und ihre Umsetzung kontrolliert. In die Fachausschüsse ebenso wie in den zeitweiligen Ausschuss für die Heidekrautbahn hat die Gemeindevertretung so genannte sachkundige Einwohner berufen. Sie verfügen idealerweise über besondere Fachkenntnisse, die sie in die kommunalpolitische Arbeit des jeweiligen Ausschusses einbringen können. Sie haben das aktive Teilnahmerecht, das heißt, sie dürfen in ihrem Ausschuss das Wort ergreifen, Vorschläge machen, Fragen und Anträge stellen und sie begründen. Stimmberechtigt sind sie allerdings nicht. Diese Form der Mitwirkung kann ein Einstieg in die Kommunalpolitik für Bürgerinnen und Bürger sein, die nicht gleich für die Gemeindevertretung kandidieren wollen. <www.muehlenbecker-land.de >> Politik & Satzungen >> Kommunale Gremien Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Aufgabe, die Arbeit der Ausschüsse ggf. zu bündeln und aufeinander abzustimmen. Er besteht aus Gemeindevertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. Bis zu einer bestimmten finanziellen Obergrenze kann er auch anstelle der Gemeindevertretung Beschlüsse fassen. Ortsbeiräte und Ortsvorsteher In jedem Ortsteil unserer Gemeinde wird ein Ortsbeirat gewählt. Seine jeweils fünf Mitglieder wählen als ihren Sprecher gegenüber der Verwaltung den Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin. Die können auch an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen, soweit Angelegenheiten des Ortsteils berührt sind. Ortsbeiräte haben zwar nicht die umfangreiche Entscheidungsgewalt wie die Gemeindevertretung, können aber auch nicht einfach übergangen werden. So hat der Ortsbeirat umfangreiche Anhörungsrechte in den Angelegenheiten, die seinen Ortsteil betreffen. Dazu gehören Investitionen, Nutzung von Flächen, Festlegung von baurechtlichen Satzungen, Umgang mit öffentlichen Einrichtungen, Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze und Erstellung des Haushaltsplans. Der Bürgermeister der Gemeinde und die Gemeindevertreter haben in den Sitzungen des Ortsbeirates das aktive Teilnahmerecht. Das heißt, sie dürfen sich zu Wort melden, Vorschläge einbringen, Fragen und Anträge stellen und sie begründen – allerdings nicht mit abstimmen. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich aktiv an der Kommunalpolitik beteiligen: Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und -entscheid sowie das Petitionsrecht sind in der Verfassung geregelt. Die häufigste Beteiligung ist die öffentliche Einwohnerfragestunde zu Beginn jeder Sitzung der Gemeindevertretung, eines Ausschusses oder Ortsbeirats. Quelle: www.politische-bildung-brandenburg.de Text: Mit freundlicher Unterstützung der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung; Harald Grimm Fotos: Adobe Stock Super Wahljahr 2024 / 33 WIR LEBEN BUNT LEBEN E RSITÄT WIR LIEBEN TOLERANZ Alle Informationen finden Sie auch hier: ... hat die Qual – Wen wählen und wofür? Wir haben für sie zusammen getragen, welche kommunalpolitischen Positionen zur Wahl stehen und welche Aufgaben sich dahinter verbergen Wahl hat... Wer die

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