Mühlenspiegel 42

Der Klimatipp / 33 Bis zu 1 Mio. Ladesäulen soll es laut Plan der Bundesregierung in Deutschland bis 2030 geben. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, müssen auch die Kommunen mitziehen, so auch das Mühlenbecker Land. Bereits seit einigen Jahren gibt es die E-Ladesäule am Rathaus und seit neustem auch die E-Ladesäule an der Kirche in Mühlenbeck. Zwei weitere Ladesäulen werden in den nächsten Wochen am Nordufer des Summter Sees und auf dem Parkplatz neben der Kita Heidekrautbahn gebaut. Da aber damit noch längst nicht alle Ortsteile und Gebiete im Mühlenbecker Land abgedeckt sind, hat man sich in der Verwaltung einen Weg überlegt, den Ausbau schneller voran zu treiben. Eine recht weit verbreitete Möglichkeit ist es, eine Sondernutzung für Stellplätze zum Ausbau für Ladeinfrastruktur einzuführen. Das bedeutet, dass die Gemeinde Stellplätze an Firmen für einen gewissen Zeitraum zur Verfügung stellt und die Firmen dort dann E-Ladesäulen aufstellen zur allgemeinen Nutzung. Dazu muss die Gemeinde über eigene Stellplätze verfügen und eine passende Sondernutzungssatzung haben bzw. eine Richtlinie mit Verweis auf die Sondernutzungssatzung erstellen, um die Kriterien für dieses Vorgehen festzulegen. Genau das ist im Mühlenbecker Land passiert. Unsere Klimaschutzmanagerin Frau Broghammer hat in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich 3 und dem Bauamt eine Richtlinie erstellt, welche dieses Vorhaben regelt. Dazu gehört auch eine Liste mit Standorten, an denen die Gemeinde Stellplätze besitzt und man einen Stellplatz zur Sondernutzung freigeben könnte. Bei der Auswahl wurde außerdem darauf geachtet, möglichst alle Ortsteile gleichmäßig abzudecken. Das bedeutet, die Gemeinde muss also in Zukunft nicht mehr auf eigene Kosten E-Ladesäulen bauen. Was viele nicht wissen ist, dass die Gemeinde nicht nur die Baukosten trägt bei Anschaffung einer E-Ladesäule, sondern jedes Jahr Geld zahlen muss an einen Betreiber, da die Verwaltung die E-Ladesäule nicht selbst betreiben kann. Des Weiteren dauert der Bau von E-Ladesäulen durch die Gemeinde deutlich länger, da meist erst einmal die nötigen Fördergelder beantragt werden müssen und dann das Projekt ausgeschrieben werden muss. Bei der Sondernutzung kommen für die Gemeinde keine Kosten zu, es muss lediglich ein Parkplatz zur Verfügung gestellt werden. So kann der Ausbau deutlich schneller und kostengünstiger vorangehen. Die Entscheidung, die Sondernutzungsrichtlinie einzuführen, wurde am 9.10.2023 von der Gemeindevertreter-Versammlung getroffen und somit kann man sich als Firma ab nächstem Jahr auf die verfügbaren Stellplätze bewerben. Die Liste mit Stellplätzen und auch die Richtlinie zur Sondernutzung findet man auf der Website der Gemeinde. <www.muehlenbecker-land.de Kaum ein Thema beschäftigt Hausbesitzer zurzeit so sehr wie das Gebäudeenergiegesetz und das Wärmeplanungsgesetz. Während die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erstmal nur für Hausbauer eines Neubaus in einem Neubaugebiet interessant ist, betrifft das Wärmeplanungsgesetz alle Bürger, die bereits ein Haus besitzen. Zurzeit erreichen das Rathaus zahlreiche Anfragen, was die Kommune in Bezug auf das Wärmeplanungsgesetz vorhat. Das Gesetz besagt, dass alle Kommunen und Städte ab 10.000 Einwohnern bis 2026 bzw. 2028 eine kommunale Wärmeplan vorlegen müssen; dieser wird Dreh- und Angelpunkt sein für Bestandsbauten. Da wir im Mühlenbecker Land weniger als 100.000 Einwohner haben, müssen wir die kommunale Wärmeplanung bis 2028 vorlegen. In Kraft treten soll das Gesetz am 01.01.2024. Bis jetzt sind allerdings immer noch einige Detailfragen offen. Unsere Klimaschutzmanagerin war am 12.10.2023 in Potsdam bei der Infoveranstaltung zu kommunalem Klimaschutz, um unter anderem die neusten Informationen zumWärmeplanungsgesetz zu bekommen und sich zu diesem Thema austauschen zu können. Zuletzt wurde am 29.09.2023 im so genannten ersten Durchgang im Bundesrat über den Gesetzentwurf diskutiert und es wurden zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Wie dem Mühlenbecker Land geht es auch den anderen Kommunen in Brandenburg. Solange noch Detailfragen offen sind, wartet man die endgültige Klärung und Veröffentlichung des finalen Entwurfs ab, um dann mit der Wärmeplanung beginnen zu können. Die Beratungsstelle klimagerechte Kommune arbeitet außerdem an einem Leitfaden bzw. einer Orientierungshilfe für Kommunen zur Unterstützung bei der Umsetzung. Dieser wird mit Spannung erwartet, da wie auf der Informationsveranstaltung sehr deutlich geworden ist, dass einige Punkte zur Umsetzung in der Praxis noch sehr unklar sind. Die Gemeinde Mühlenbecker Land wird sich natürlich an die Gesetze halten und bis 2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Sobald es einen finalen Beschluss gibt, werden die Bürger selbstverständlich über das Vorgehen informiert. <www.muehlenbecker-land.de Kommunale Wärmeplanung Sondernutzung E-Ladesäulen Geplante Standorte / Bereiche • Parkplatz am Kik, Stieleichenstrasse 1, Bieselheide • Kita Bieselmäuse, Traubeneichenstr. 62-66, Bieselheide • Kita Spatzenhaus, Schillerstrasse 25, Schildow • Bahnhof P+R Zühlsdorf, Zühlsdorf • Kita Raupe Nimmersatt, Berliner Straße 9, Mühlenbeck • Bahnhof P+R 1, am Fließ (2 Stück), Mühlenbeck • S-Bahnhof Schönfließ, Schönfließ • Parkplatz neben der Feuerwehr, Schönfließ

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