38 / Nachrichten aus dem Rathaus WĂĂƌͲ ƵŶĚ ŝŶnjĞůƚŚĞƌĂƉŝĞ ^ƵƉĞƌǀŝƐŝŽŶ͕ ƵƐͲ ƵŶĚ tĞŝƚĞƌďŝůĚƵŶŐ <ƵƌƐĞ Ĩƺƌ ĐŚƚƐĂŵŬĞŝƚ Θ ^ĞůďƐƚŵŝƚŐĞĨƺŚů &ŽĐƵƐŝŶŐŽƌŝĞŶƚŝĞƌƚ ƵŶĚ ƚƌĂƵŵĂƐĞŶƐŝďĞů ^ŝĞ ƐŝŶĚ ŝŶ ŝŚƌĞŵ >ĞďĞŶ͗ • ĂůƐ WĂĂƌ ŽĚĞƌ ĂůůĞŝŶ ƵŶnjƵĨƌŝĞĚĞŶ • ŝŵŵĞƌ ǁŝĞĚĞƌ ŝŶ <ŽŶĨůŝŬƚĞ ǀĞƌǁŝĐŬĞůƚ • ŝŵ ĂƵĞƌƐƚƌĞƐƐ͕ ĞƌƐĐŚƂƉĨƚ͕ ŵƺĚĞ • ƐĞŚƌ ĂŶŐĞƐƉĂŶŶƚ͕ ƌĞĂŐŝĞƌĞŶ ƐĞŚƌ ƐĞŶͲ ƐŝďĞů ĂƵĨ ƉŽƐŝƚŝǀĞ ƵŶĚ ŶĞŐĂƚŝǀĞ ZĞŝnjĞ • ǀŝĞů ŵŝƚ ^ŽƌŐĞŶ͕ ŶŐƐƚĞŶ ďĞƐĐŚćĨƚŝŐƚ • ŶĞŚŵĞŶ /ŚƌĞ ĞĚƺƌĨŶŝƐƐĞ ŬĂƵŵ ǁĂŚƌ ŽĚĞƌ ďĞŬŽŵŵĞŶ ƐŝĞ ŶŝĐŚƚ ĞƌĨƺůůƚ • ĞŝŐĞŶƚůŝĐŚ ŝƐƚ /ŚŶĞŶ ĂůůĞƐ njƵ ǀŝĞů ůů ĚŝĞƐĞ ŝŶŐĞ ŬƂŶŶĞŶ ĚĂƌĂƵĨ ŚŝŶĚĞƵƚĞŶ͕ ĚĂƐƐ ƐŝĞ ĞŝŶ ŶƚǁŝĐŬůƵŶŐƐͲ ŽĚĞƌ ŝŶĚƵŶŐƐͲ ƚƌĂƵŵĂ ĂƵƐ ĚĞƌ <ŝŶĚŚĞŝƚ ŝŵ ,ŝŶƚĞƌŐƌƵŶĚ ŚĂďĞŶ͕ ǁĂƐ /Śƌ >ĞďĞŶ ĞŶŽƌŵ ĞƌƐĐŚǁĞƌƚ͘ /Śƌ <ƂƌƉĞƌ ƌĞĂŐŝĞƌƚ ƐŽ͕ ĚĂƐƐ ĂůůĞƐ ůĞŝĚǀŽůů ŽĚĞƌ ƐĞŚƌ ĂŶƐƚƌĞŶŐĞŶĚ ĞƌƐĐŚĞŝŶƚ͘ tŝƌŬůŝͲ ĐŚĞ EćŚĞ ŽĚĞƌ ŝŶŶŝŐĞ ^ĞdžƵĂůŝƚćƚ Őŝďƚ ĞƐ ŬĂƵŵ͘ ^ŝĞ ƐŝŶĚ ũĞĚŽĐŚ ŶŝĐŚƚ ƉƐLJĐŚŽůŽŐŝƐĐŚ ŐĞƐƚƂƌƚ͕ ŚĂďĞŶ ŶŝĐŚƚ ĂůƐ WĂĂƌ ĂůůĞƐ ĨĂůƐĐŚ ŐĞŵĂĐŚƚ͕ ƐŽŶĚĞƌŶ /Śƌ EĞƌǀĞŶƐLJƐƚĞŵ ŝƐƚ ĂƵĨ ĞŝŶĞŶ ƵƐƚĂŶĚ ŝŶ ĚĞƌ sĞƌŐĂŶŐĞŶŚĞŝƚ ĞŝŶŐĞƐƚĞůůƚ ƵŶĚ ďĞŶƂƚŝŐ ĞŝŶĞ ŬƚƵĂůŝƐŝĞͲ ƌƵŶŐ͊ dƌĂƵŵĂͲƐĞŶƐŝďůĞ ĞŐůĞŝƚƵŶŐ tŝƌ ǁĞƌĚĞŶ ŶŝĐŚƚ ĞŝŶnjĞůŶĞ ^LJŵƉƚŽŵĞ ďĞͲ ŚĂŶĚĞůŶ͕ ƐŽŶĚĞƌŶ ĂŶ ĚŝĞ tƵƌnjĞů ĚĞƐ >ĞŝͲ ĚĞƐ ŐĞŚĞŶ͕ ĚĂŵŝƚ ĚƵƌĐŚ ĞŝŶĞ ǀĞƌƚƌĂƵĞŶƐͲ ǀŽůů ƚŚĞƌĂƉĞƵƚŝƐĐŚĞ ĞŐůĞŝƚƵŶŐ ǁŝĞĚĞƌ ĞŝŶ ĞƌĨƺůůƚĞƌĞƐ ;WĂĂƌͲͿ >ĞďĞŶ ŵƂŐůŝĐŚ ǁŝƌĚ͘ dƌĂƵŵĂ ŬĂŶŶ ƵŶƐ ůĞŚƌĞŶ͕ ĚĂƐƐ ǁŝƌ ĞŝŶĂŶͲ ĚĞƌ ďƌĂƵĐŚĞŶ͕ ǁŝƌ ĞŝŐĞŶƚůŝĐŚ njƵƚŝĞĨƐƚ ƐŽnjŝͲ ĂůĞ tĞƐĞŶ ƐŝŶĚ ƵŶĚ ĞƐ ƐŽ ŚŝůĨƌĞŝĐŚ ŝƐƚ͕ ƵŶͲ ƐĞƌĞ ŝŶŶĞƌƐƚĞŶ ƵƐƚćŶĚĞ njƵ ŬŽŵŵƵŶŝnjŝĞͲ ƌĞŶ͘ ĐŚƚƐĂŵŬĞŝƚ ƵŶĚ ^ĞůďƐƚŵŝƚŐĞĨƺŚů ŬƂŶŶĞŶ ƵŶƐ ŚĞůĨĞŶ͕ ĚĂƐ <ćŵƉĨĞŶ ƐĞŝŶ njƵ ůĂƐƐĞŶ ƵŶĚ ƵŶƐ ƐĞůďƐƚ ĞŝŶ &ƌĞƵŶĚ njƵ ƐĞŝŶ͘ KůŝǀĞƌ <ƌĞŝŵ ĞƌƚŝĨŝĞĚ &ŽĐƵƐŝŶŐ WƌŽĨĞƐƐŝŽŶĂů 'ĞƐƉƌćĐŚƐͲ ƵŶĚ &ŽĐƵƐŝŶŐƚŚĞƌĂƉĞƵƚ ;ŝŐĨͿ ,ĞŝůƉƌĂŬƚŝŬĞƌ tĂůĚƐƚƌ͘ ϭϭ͕ ϭϲϱϲϳ DƺŚůĞŶďĞĐŬ ϬϯϯϬϱϲ Ϯϴ ϱϬ ϰϲ / Ϭϭϱϭ ϭϱϭϰϲϲϵϲ ǁǁǁ͘ĨŽĐƵƐŝŶŐͲŝŐĨͲďĞƌůŝŶ͘ĚĞ ǁǁǁ͘ƚƌĂƵŵĂŚĞŝůƵŶŐͲĐĂƌĞ͘ĚĞ ǁǁǁ͘ƉĂĂƌƚŚĞƌĂƉŝĞͲŽůŝǀĞƌͲŬƌĞŝŵ͘ĚĞ Anzeige Hinter dem Namen „Katastrophenschutz-Leuchttürme“ (KatS-Lt) verbirgt sich das Schaffen eines möglichst flächendeckenden Systems zentraler Anlaufstellen in Katastrophenlagen im gesamten Land Brandenburg. Es handelt sich dabei nicht um den Bau von richtigen Leuchttürmen, der Begriff wurde aufgrund der Symbolwirkung verwendet. Die einzelnen sogenannten "Leuchttürme" dienen als zentrale Anlaufstelle für die Einwohner der jeweiligen Gemeinde. Der Plan des Landes beinhaltet für unseren Landkreis Oberhavel, dass bis Ende 2024 insgesamt 20 solcher Anlaufstellen sollen geschaffen werden. Dabei kann es sich um feste Standorte handeln oder auch um mobile "Leuchttürme", die flexibel an unterschiedlichen Orten einsetzbar sind. Unsere Gemeinde Mühlenbecker Land hat dabei die Herausforderung einer „Flächengemeinde“ zu bewältigen. Im Vergleich zu Glienicke liegen bei uns die Ortsteile und Siedlungen auf einer deutlich größeren Fläche und sind teilweise weit voneinander entfernt. Zwei Anlaufpunkte Deshalb hat die Gemeindeverwaltung bisher zwei Lösungen in Planung, obwohl ihr nur ein "Leuchtturm" zusteht. Die Region Oberhavel erhält pro Leuchtturm 130.000,- Euro, um ihren Standort aufzubauen und das notwendige Personal zu schulen. In Abstimmung mit dem Landkreis wurde vorläufig als „Leuchtturm“ die alte Turnhalle in Schildow ausgewählt, da sie wichtige notwendige Bedingungen erfüllt. Eine weitere mobile Lösung, mit der flexibel Ortsteile und Siedlungen unterstützt werden können, ist angedacht. Wichtige Gemeindeinfrastruktur, wie beispielsweise die Feuerwehr, hat unabhängig von entstehenden Leuchttürmen schon jetzt die Möglichkeit zur Notversorgung, die bei Stromausfall sofort einsetzt. Die Gründe für eine Aktivierung der "Leuchttürme" können Ereignisse sein, wie langanhaltender Stromausfall, eine anhaltende Witterungslage (Sturm, Schnee, Überschwemmung) oder jegliche andere Notsituationen, welche die lebensnotwendige Infrastruktur der Gemeinde erheblich einschränkt, oder die allgemeine Ordnung und Sicherheit der Bevölkerung gefährdet. Die Aktivierung der Leuchttürme erfolgt über das Land Brandenburg. Die "Leuchttürme" müssen autarke Kommunikationssysteme haben und auch komplett über eine Notstromversorgung verfügen. Aber nicht nur Information- und Kommunikationsaustausch soll dort stattfinden, sondern auch eine notwendige Erste-Hilfe-Station soll präsent sein. Auch die wichtige Trinkwassernotversorgung der Bevölkerung soll durch einen Leuchtturm gewährleistet sein. Ein gut geplanter Schritt hinsichtlich "Schutz der Bevölkerung" ist damit in die Wege geleitet! Katastrophenschutz im Mühlenbecker Land Aktuelle Informationen dazu finden Sie unter: www.muehlenbecker-land.de
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