AUS DEM RATHAUS NACHRICHTEN 34 / Nachrichten aus dem Rathaus +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Mehr Mobilität für die S-Bahn-Gemeinden Die Bürgermeister der vier S-Bahn-Gemeinden Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Hohen Neuendorf und Mühlenbecker Land haben am 28. Juni im Rathaus Hohen Neuendorf eine Vereinbarung unterschrieben, die den Weg für die Einstellung eines interkommunalen Mobilitätsmanagers oder einer Mobilitätsmanagerin in Hohen Neuendorf ebnet. Die Stelle ist eine grundlegende Maßnahme aus dem Maßnahmenkatalog des Interkommunalen Verkehrskonzeptes (IVK) und kann bis zu 40 % gefördert werden. Die restlichen Kosten werden anhand der Einwohnerzahl unter den beteiligten Kommunen aufgeteilt, die alle von der Arbeit profitieren werden. Nach Bewilligung der Förderung wird die Stelle von der Stadt Hohen Neuendorf ausgeschrieben. Die Umsetzung des Verkehrskonzeptes soll durch die neu geschaffene Position unterstützt, bzw. beschleunigt werden. Verkehrswege sollen zukunftstauglich gestaltet, der CO2-Verbrauch gesenkt und eine Verbesserung der Radwegnetze erzielt werden. Auch ein Ausbau von Bahnhöfen als Umsteigepunkte, Verbesserungen im Öffentlichen Personennahverkehr sind geplant und nebenbei stärkt das Vorhaben den Geist der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden. Auch Bürgermeister Smaldino hob diesen Geist heraus: „Wir werden die großen Herausforderungen der Zukunft nur gemeinsam lösen können.“ +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Sprechzeiten Polizei, veränderter Ort: Wichtig: Ortswechsel der Revierpolizeisprechstunde (dienstags 15.00 - 17.00 Uhr). Neuer Ort: Büro "Mühlentreff" Hauptstraße 7 in Mühlenbeck +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Bürgersprechstunde Mühlenbeck, veränderte Zeiten: Bürgersprechzeiten des Ortsbeirates in Mühlenbeck ab September: jeden 1. + 3. Mittwoch im Monat, 16.00 - 17.30 Uhr (Ortsvorsteherin Frau Kerstin Rennspieß). +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Kurz & knapp Warum bleibt die Mülltonne voll? Seit vielen Jahren bewegte sich die AWU (Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH), mit dem Abholen von Abfall in Sackgassen ohne Wendezone, in einer "Grauzone". Trotzdem hat der Müllabtransport bisher immer gut funktioniert. Es wurde rückwärts in die Straßen gefahren, um den Müll abzutransportieren. Gesetzlich handelt es sich um eine besondere Gefahrenlage (DGUV Vorschrift 43 Müllbeseitigung vom 01.10.1979 und weitere Vorschriften). Ein Müllfahrzeug dieser Größe darf nicht rückwärts zur Müllabholung in eine Sackgasse fahren. Die Gefahr, dass beispielsweise aus Grundstücken plötzlich Kinder gelaufen kommen und übersehen werden, ist gegeben.Aktuell stoppte die Unternehmensleitung ohne vorherige Absprachen mit der Gemeinde Mühlenbecker Land das Rückwärtsfahren der Müllfahrzeuge in Sackgassen. Die AWU bittet die Bevölkerung darum, die Tonnen und den Müll am Fahrbahnrand an der nächsten gefahrlos befahrbaren, öffentlichen Straße zu platzieren. Davon betroffen sind alle Abfallarten wie Restabfall- / Sperrmüllabfuhr und die Wertstoffsammlung (Papier-Pappe-Kartonage PPK, Leichtverpackungen LVP, Biomüll). Wer Müll zur Abholung angemeldet hat, ist als Abfallüberlassungspflichtige/r in der Pflicht, den Müll am richtigen Abholplatz zu platzieren. „Die Gemeinde Mühlenbecker Land ist zwar zuständiger Straßenbaulastträger, aber nicht verpflichtet, die örtlichen Gegebenheiten so zu ertüchtigen, dass die Straße mit dem Sammelfahrzeug des Abfallunternehmens befahren werden kann. In diesem Fall müssen Betroffene, Anwohner, Lieferanten oder auch die AWU dann die örtlich vorhandene Möglichkeit zur Befahrbarkeit akzeptieren und ihre Tonnen zur nächsten erreichbaren Straße bringen.“, schreibt Sebastian Applianing in einem Artikel in der MAZ. Die Gemeinde ist selbst überrumpelt und bemüht sich, den möglichen Bau von Wendekreisen zu forcieren. Örtlich sind nicht überall Möglichkeiten dafür gegeben oder Land muss zugekauft werden. Dienstleistung der AWU – kostenpflichtiger Mülltransport Die AWU bietet eine kostenpflichtige Zusatzleistung des Mülltonnentransports an. Mülltonnen werden vom Grundstück zum Abholplatz gebracht und nach der Entleerung zum Grundstück zurück gerollt. Diese Dienstleistung muss jedoch angemeldet werden. Bei weiteren Fragen zur kostenpflichtigen Abholung wenden Sie sich bitte an den: Kundendienst der AWU unter q 03304 / 376-0
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