Mühlenspiegel 33

Wichtige Verbraucherinformation MACHTDOCH AUCH KEINER Regenwasser gehört NICHT in die Abwasserkanäle... Der Kanaldeckel hebt sich. Eine große Wasserlache entsteht. Es herrscht „Land unter“ im Kanalsystem. Die Abwassertechniker vom Zweckverband „Fließ- tal“ wissen: Das ist eine Havarie. Steigt das Wasser nämlich zu hoch, kann das Fördergut in den Kanälen nicht mehr transportiert werden. Es kommt zu Rück- stau und Überflutungen. Dieses Problem ist jedoch keine Laune der Natur wie etwa bei Starkregen, sondern entsteht oft dadurch, dass Grundstückseigentümer ihr Regenwasser il- legal in die Abwasserkanäle einleiten. Dabei darf laut Wasserhaushaltsgesetz Regenwasser nicht mit Schmutzwasser vermischt werden. Anstatt über Gul- lys in den Kanal soll es auf den Grundstücken dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden – per Sickerpflaster oder Sickermulden, Gründächern oder Zisternen. Daran hält sich jedoch nicht jeder Grund- stücksbesitzer. Und so erhöhen sich nicht nur die Mengen des zu reinigenden Wassers, sondern auch die Kosten für Transport, Abwasserbehandlung oder gar Reparatu- ren. Unnötige Geldausgaben entstehen, die am Ende alle zu stemmen haben. Deshalb sind Fremdeinlei- tungen nicht nur illegal, sondern auch unsolidarisch anderen Kunden gegenüber, welche die Kosten mit- tragen müssen. Übrigens, wer glaubt, Fremdeinlei- tungen unentdeckt vornehmen zu können, der irrt. Ein Fachmann kann bei Verdacht auf illegale Entsorgung die Kanäle schnell überprüfen. Vielen Dank, Ihre www.zv-fliesstal.de Der Zweckverband „Fließtal“ kümmert sich um die Abwasserwirtschaft der Gemeinden Mühlenbecker Land und Birkenwerder. Geschäftsführerin Zweckverband „Fließtal“

RkJQdWJsaXNoZXIy NzY5NzY=