Mühlenspiegel 33

Unsere Gemeindevertretung besteht aus 22 gewählten Mitgliedern und dem Bürgermeister. Nach der Kommunalwahl 2019 wurden sechs Fraktionen gebildet: SPD (6 Sitze), CDU (5 Sitze), Freie Wähler (4 Sitze), B90/GRÜNE (3 Sitze), DIE LINKE (2 Sitze) und Fraktion TF/AG ML (2 Sitze). Zu ihrem Vorsitzenden wählten die Gemeindevertreter erneut Harald Grimm (SPD). Jede Fraktion entsendet Vertreter in den Haupt- und Finanzausschuss, in die drei Fachausschüsse sowie in den zeitweiligen Ausschuss zur Heidekrautbahn. FRAKTION Katja Behrendt- Didszun • Heidekraut- bahnausschuss Klaus Brietzke • Vorsitzender im Bauausschuss Hans-Jörg Braun • Hauptausschuss • Umweltausschuss Dennis Hentschel • Sozialausschuss Mario Müller • Fraktionsvorsitzender • Hauptausschuss Ursel Liekweg • Fraktionsvorsitzende • Bauausschuss • Umweltausschuss Gerhard Peter • Bauausschuss • Heidekraut- bahnausschuss FRAKTION Harald Grimm • Vorsitzender der Gemeindevertre- tung (GV) • Sozialausschuss Silvia Gaideck • Hauptausschuss • Heidekraut- bahnausschuss Reinhard Knaak • Hauptausschuss • Umweltausschuss nachgerückt Steffen Brück • Vorsitzender im Sozialausschuss nachgerückt Worum soll sich Kommunalpolitik kümmern? 54 / Nachrichten aus dem Rathaus Eine erste Antwort lässt sich aus demWort selbst herleiten. Kommunalpolitik ist Politik in den Kommunen, das heißt in unse- ren Gemeinden, Städten und Landkreisen. Kommunen sind die kleinsten politischen Verwaltungseinheiten in Deutschland. Sie sind Grundlage und Teil des demokratischen Gemeinwesens. In Deutschland verwalten sich die Kommunen selbst. Diese kommu- nale Selbstverwaltung hat eine lange Tradition und bis heute einen hohen Stellenwert. Das Grundgesetz garantiert, dass die Gemeinden „alle Angele- genheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung“ regeln können. 1. Die Gemeindevertretung Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder einer Gemeindevertretung haben in allen Gemeindeangelegenheiten umfassende Mitbestimmungs- und Kontrollrechte. Sie werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt und haben die ihnen aus der Mitgliedschaft erwachsenen Pflichten zu erfüllen, vor allem an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilzunehmen. An Aufträge und Weisungen sind sie nicht gebunden. Sie üben ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien Überzeugung im Sinne des Gemeinwohls aus, und sie ha- ben zur Kontrolle der Verwaltung ein Recht auf Auskunft und Akten- einsicht. Für ihre Tätigkeit erhalten sie eine Aufwandsentschädigung. „Um alles!“, sagen diejenigen, die gern zu allem und jedem ihre Meinung sagen. Das ist auch jeder Einwohnerin und jedem Einwohner freigestellt. Aber wenn es nicht ums bloße Mitreden, sondern auch um Mitgestaltung und Zuständigkeiten geht, kommt man um Gesetze und Verordnungen nicht herum.

RkJQdWJsaXNoZXIy NzY5NzY=