Mühlenspiegel 33

32 / Tier gefunden – was tun? Tier gefunden was nun? S o ein komischer Vogel!“, war mein erster Gedanke, als ich das kleine, schwarze Etwas sah, das wild in einem Strauch herumhüpfte. Näher heran sah ich dann, wie falsch ich gelegen hatte: Es handelte sich um eine Fledermaus an einer Angelsehne! Der Haken hatte sich in ihrem kleinen Mäulchen fest verhakt; sie kam nicht mehr los. Armes Ding! Mit meiner Jacke pflückte ich das Tierchen vorsichtig vom Strauch … und stand vor der großen Frage: WAS NUN?? Egal ob Fledermaus, Igel oder Katze – wer einem verletzten Tier helfen möchte, hat es oft nicht leicht: Wo muss ich den Fund melden? Wer kennt sich aus? Was kann ich tun? Wir haben für Sie recherchiert … Braucht das Tier überhaupt Hilfe? Hunde, Meerschweinchen oder Wellensit- tiche ohne Besitzer in „freier Wildbahn“ brauchen i.d.R. menschliche Hilfe. Bei Kat- zen ist das schon anders. Und für Wildtie- re bedeutet der Kontakt zu Menschen so viel Stress, dass man oft mehr Schaden als Nutzen verursacht. Noch bevor Sie ein wildes Tier anfassen, kontaktieren Sie bitte zuerst einen Experten! Nur wenn wirklich Gefahr in Verzug ist, sollten Sie das Tier auf eigene Faust bergen. Wen muss ich informieren? Die Meldepflicht ist bei uns je nach Tierart unterschiedlich geregelt: Heimtier: Finden Sie ein freilaufendes Haus- oder Nutztier, müssen Sie den Fund unserem Ordnungsamt mitteilen. Außer- halb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei. Eindeutig ausgesetzte Tiere (z.B. im Karton) werden zudem an das Veterinäramt gemeldet (Tierquälerei). Braucht das Tier ärztliche Hilfe, rufen Sie bitte unsere örtlichen Tierärzte an. Können oder wollen Sie das Tier nicht selbst einfangen, helfen der Tierschutzver- ein Oberhavel, die Wildtierrettung oder die Feuerwehr. Wildtier: Bei der Rettung hilfsbedürftiger Wildtiere hilft die Wildtierrettung. Bitte nehmen Sie unbedingt Kontakt zu den Experten auf, BEVOR Sie eingreifen oder irgendwelche Maßnahmen ergreifen. Die Wildtierrettung berät Sie auch zur weite- ren Meldepflicht, z.B. beim örtlichen Jäger/ Förster oder der Unteren Naturschutzbe- hörde; denn wer Wildtiere unberechtigter- weise einfach mitnimmt – und sei es nur zur Pflege – kann sich strafbar machen. Totes Tier: Auch verstorbene Tiere sollten gemeldet werden: bei der Polizei, beim örtlichen Jäger/Förster oder dem Veterinäramt. Handelt es sich um ein totes Haustier, können Sie zudem versuchen, den Chip beim nächsten Tierarzt oder Tierheim identifizieren zu lassen. In jedem Fall sollten Sie das Tierheim über den Tot- fund informieren, damit der Besitzer nicht im Ungewissen gelassen wird. Sonderfall Verkehrsunfall: Läuft ein Hirsch, Reh oder Wildschwein vors Auto, ist der Fahrer gesetzlich verpflichtet, sofort die Polizei zu informieren – egal, ob das Tier geflüchtet, verletzt oder ums Leben gekommen ist. Bei Klein- oder Haustieren wie Hase, Igel, Hund oder Katze besteht • bei akuter Gefahr für das Tier (z.B. mitten auf der Straße) • Tiere, die Opfer eines Verkehrsunfalls oder eines Katzen-/Hundeangriffs wurden (auch wenn augenscheinlich unverletzt) • sichtlich schwer verletzte Tiere • deutlich geschwächte Tiere, die torkeln, ohne Fluchtreflex liegen bleiben oder von Fliegen übersät sind • Jungtiere, die wirklich verwaist (!), aus- gekühlt und geschwächt sind (ggf. nach Geschwistertieren suchen) • Tiere, deren Winterschlaf gestört wurde • Tiere, die eingesperrt (z.B. im Keller) oder in den Teich gefallen sind oder sich in Netzen oder Müll verfangen haben Grundsätzlich brauchen Tiere Hilfe: Egal ob in der Stadt oder auf dem Land, egal ob Frühling oder Winter – Tiere in Not gibt es überall. Wie Sie sich verhalten sollten, wenn ein tierischer Freund Hilfe benötigt, erfahren Sie hier

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