Mühlenspiegel 31

MARIO BACZINSKI ZAHNARZTPRAXIS MÜHLENBECK Unsere barrierefreie Zahnarztpraxis befindet sich direkt hinter der Kirche in Mühlenbeck. Hier erwartet Sie ein freundliches Team, das sich um Ihre Zahngesund- heit kümmert. Unser Service für Sie • Recall-Service • Barrierefreie Angebote • Zahnpflege-Tipps • Hausbesuche Anschrift Hauptstr. 15, 16567 Mühlenbeck Tel.: 033056 / 419 - 698 Fax: 033056 / 419 - 713 E-Mail: info@zahnarztpraxis-baczinski.de www.zahnarztpraxis-baczinski.de Unsere Sprechzeiten Mo 8.00 – 18.00 Di 8.00 – 20.00 Mi 8.00 – 20.00 Do 8.00 – 18.00 Fr 8.00 – 14.00 und nachVereinbarung Unsere Leistungen • Wurzelbehandlung • Zahnersatz • Keramik-Restaurationen mit CEREC • Angstpatienten-Behandlung • Behandlung unter Vollnarkose • Kinderbehandlung • Kiefergelenktherapie • Parodontologie • Prophylaxe / Professionelle Zahnreinigung • Ästhetische Zahnheilkunde • Bleaching / Zahnaufhellung Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Digitalpakt Schule / 53 Das sollten Sie jetzt wissen Die Digitalisierung hat die Gesellschaft verän- dert – und wird sie weiter rasant verändern. Weltweit prägen digitale Medien und Werkzeu- ge den Alltag vieler Menschen. Dieser Wandel macht auch vor den Klassenzimmern nicht Halt: Damit Schulen im digitalen Zeitalter ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen und Schülerinnen und Schüler auf das Leben gut vorbereiten können, brauchen Schulen gut aus- gebildete Lehrkräfte, geeignete pädagogische Konzepte sowie eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Ländern die digitale Bildung in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen vorantrei- ben und den digitalen Wandel in den Schulen gemeinsam gestalten. Was soll erreicht werden Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schu- len mit digitaler Technik sorgen. Wie viel Geld steht bereit Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 5 Milliarden Euro zur Verfü- gung. Für das Land Brandenburg ergeben sich aus dem DigitalPakt Schule 2019-2024 gemäß der Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel rund 151 Mio. Euro Bundesförderung. Was genau wird gefördert Förderungsfähig sind der Aufbau oder die Ver- besserung der digitalen Vernetzung in Schul- gebäuden und auf Schulgeländen, schulisches WLAN, leistungsfähige Server-Lösungen für den Unterricht, Anzeige- und Interaktionsgeräte wie Smartboards oder Displays mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezo- gene Funktionen, digitale Arbeitsgeräte sowie schulgebundene mobile Endgeräte wie Note- books und Tablets (keine Smartphones). Wann und wie können Fördermittel beantragt werden Eine Voraussetzung für die Beantragung der Mittel aus dem DigitalPakt ist die Vorlage eines Medienentwicklungsplans jeder einzelnen Schule. Denn der DigitalPakt Schule folgt dem Grundsatz „Keine Ausstattung ohne Konzept“. Denn nur wenn der Aufbau von digitalen Lern- infrastrukturen durch passende pädagogische Konzepte flankiert wird, zahlen sich die Investi- tionen auch langfristig aus. Genauso wichtig ist die Qualifizierung von Lehrkräften. Die Schul- leitung sollte allen Mitgliedern des Kollegiums entsprechende Fortbildungsangebote machen und darauf dringen, dass diese auch wahrge- nommen werden. Hier sind unterschiedliche Vermittlungsformate – online und offline, in der Schule oder außerhalb – als formale Schulung durch professionelle Trainer möglich. Nach Inkrafttreten des DigitalPakts Schule am 17. Mai 2019 gab jedes Land selbst den Startschuss für eine Beantragung. Denn die Fördermittel werden beim Land beantragt, nicht beim Bund. Der Grund: die Zuständigkeit für Schule und Bildung liegen bei den einzelnen Bundesländern. Brandenburg hat für diesen Zweck am 31.7.2019 eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgegeben, die die Einzelheiten der Förderung festlegt. Demnach sind jedem Förderantrag beizufügen: ein Medienentwicklungsplan welcher sich wie folgt zusammensetzt: ein technisch-pädagogi- sches Einsatzkonzept (Medienbildungskonzept), eine Bestandsaufnahme bestehender und benö- tigter Ausstattung (Ausstattungskonzept) sowie eine bedarfsgerechte Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte (Fortbildungskonzept). Um zu gewährleisten, dass die Qualität dieses Medienentwicklungsplans den fachlichen und formalen Anforderungen des DigitalPakts Schule 2019-2024 entspricht, übernehmen die Schulrätinnen und Schulräte eine fachliche Überprüfung. Danach geht der komplette För- derantrag zur ILB. Was bedeutet das für unsere Gemeinde Der Medienentwicklungsplan wurde bereits von beiden Schulen erstellt. Dieser wird derzeit vom Schulrat geprüft und nach positivem Bescheid, zusammen mit einer umfassenden Maßnahmenbeschreibung sowie dem Investi- tions- und Bauzeitenplan zur Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) geschickt. Die ersten Mittel könnten im Frühjahr 2021 fließen. Kostenteilung Insgesamt können Fördermittel in Höhe von 393.785,00 € beantragt werden, auf die Europa- schule entfallen maximal 207.322,00 € und für die Schulen in Mühlenbeck wären es maximal 186.463,00 €. Eine weitere wichtige Voraus- setzung ist, dass 100 % der Summe vorab im Haushalt der Gemeinde zur Verfügung stehen müssen. Denn die Gemeinde geht bei allem in Vorkasse. Erstattet werden bis zu 90% - mindes- tens 10 % trägt der Antragsteller – die Gemeinde. Führen digitale Whiteboards und schnelles Internet automatisch zu besserer Bildung Kein Medium erzeugt alleine gute Bildung. Dies gilt auch für das Buch, das Schreibheft und die Kreidetafel. Es sind immer die pädagogischen Konzepte, die aus der Vielfalt an Angeboten gute Bildung machen. Investitionen in digi- tale Bildungsinfrastrukturen, pädagogische Konzepte sowie die gezielte Qualifizierung von Lehrkräften gehen Hand in Hand und folgen dem Grundsatz: Keine Förderung ohne Qualifi- zierung und ohne pädagogisches Konzept. DigitalPakt Schule Der Bund stellt 5 Milliarden Fördergelder zur Verfügung - eine tolle Sache, bis das Geld fließt, gilt es viele Hürden zu nehmen https://mbjs.brandenburg.de/bildung/ informationen-fuer-schultraeger/schulbau.html www.bmbf.de/upload_filestore/pub/DigitalPakt_Schule.pdf www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt- schule-6496.php#accordion-content-4

RkJQdWJsaXNoZXIy NzY5NzY=