Mühlenspiegel 31
Tagesmutter werden... ...alles was Man(n) oder Frau wissen muss! 50 / Tagesmutter werden... B etreuungsplätze für Kinder sind gefragt wie nie. Auf der anderen Seite stehen jetzt, in Zeiten von Covid-19, viele Menschen vor der Frage, womit sie in Zukunft Ihr Geld verdienen wollen. Nach Kurzarbeit und Betriebsschließungen müssen sich viele Bürger*innen neu orientieren. Warum nicht Tages- mutter oder Tagesvater werden? Unterstützung gibt es seitens der Gemeinde Mühlenbecker Land. Hier eine kleine Orientierung: Persönliche Voraussetzungen Als Tagesmutter oder Tagesva- ter begleiten Sie Kinder in ihrer Entwicklung, fördern sie nach ihren Fähigkeiten und Bedürfnis- sen und unterstützen sie dabei, ihren Weg in die Welt zu finden. Sie werden für die Kleinen zu einer wichtigen Bezugsperson, die viele Stunden für sie da ist, sie tröstet, versorgt, ihnen vorliest und mit ihnen spielt. Das ist eine erfüllende, aber auch sehr anspruchsvolle Aufgabe, die besondere Anforderungen an Sie stellt: Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Zu- verlässigkeit werden von Ihnen verlangt. Dabei sollten Sie be- lastbar und stressresistent sein und nicht nur mit den Kindern, sondern auch mit deren Eltern auf Augenhöhe kommunizieren können. Fachliche Voraussetzungen Die Betreuung durch eine Tages- mutter oder einen Tagesvater ist gesetzlich der Kinderbetreuung in einer Kita gleichgestellt. Hier wie dort geht es nicht allein um “satt und sauber”, sondern vielmehr um Bildung, Erziehung und Betreuung. Um eine hohe Qualität der Kindertagespfle- ge zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle Tagesmütter und Tagesväter eine frühpädagogische Ausbildung brauchen. Zu einer ersten Infoveranstal- tung, welche vom Landkreis Oberhavel durchgeführt wird, können sich alle interessierten Tagesmütter und Tagesväter beim Fachbereich Jugend anmelden. Anmeldungen unter: Kita@oberhavel.de . Nach einem Zweitgespräch und positiver Prognose können Sie mit dem Qualifizierungskurs beginnen. Umfang und Inhalt dieses Kurses sind klar geregelt. Sie umfassen 160 Unterrichtsstunden, von denen etwa 30 Stunden der Ein- führungsphase und 130 Stunden der Vertiefungsphase zugeordnet werden. Bereits ausgebildete Erzieher*innen brauchen nur ei- nen 30-stündigen Auffrischungs- kurs belegen. Die Grundqualifierung zur Tages- mutter oder zum Tagesvater hat folgende Schwerpunkte: Aufga- ben und Alltag als Tagesmutter/ Tagesvater, finanzielle und recht- liche Grundlagen der Kinderta- gespflege, Eingewöhnung der Ta- geskinder, Bildungsauftrag und pädagogische Angebote. Dazu gehören auch die sechs Bildungs- bereiche Körper, Bewegung & Gesundheit, Sprache – Kommuni- kation und Schriftkultur, Musik, Darstellen und Gestalten, Mathe- matik und Naturwissenschaften sowie soziales Leben. Die Kurse werden bei verschie- denen Trägern durchgeführt. Da Angebot und Nachfrage sehr schwanken, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Auch die Art des Kurses kann unterschied- lich sein, es gibt Vollzeitkurse die über vier Wochen angelegt sind und Teilzeitkurse, welche, je nach Anbieter, länger dauern. Die Kosten für den Kurs liegen bei circa 1.600,- €. In der Gemein- de Mühlenbecker Land werden diese Kosten für ortsansässige Tagesmütter nach erfolgreicher Prüfung übernommen. Darüber hinaus gibt es ein breitgefächer- tes Angebot an Fort- und Weiter- bildung für Tageseltern, dass Sie unbedingt nutzen sollten. Ergänzend zur fachlichen Qualifi- zierung müssen alle Tagesmütter und -väter einen Kurs „Erste Hilfe am Kind“ mit mindestens neun Unterrichtsstunden besucht haben und ihre Erste-Hilfe-Kennt- nisse alle zwei Jahre auffrischen. Pflegeerlaubnis Bevor die Tätigkeit aufgenommen werden kann, brauchen Sie eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis erteilt das zuständige Jugendamt in Oranienburg, nachdem es Ihre persönliche Eignung und die der Räumlichkeiten, in denen die Be- treuung erfolgen soll, geprüft hat. Folgende Nachweise brauchen Sie, um die Pflegeerlaubnis zu beantragen: Nachweis über eine pädagogische Ausbildung oder Qualifizierungskurs, ein einwand- freies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (von Ihnen und allen erwachsenen Personen, die in Ihrem Haushalt leben, falls Sie die Kinder zu Hause betreuen), Erste-Hilfe-Kurs, Unfall-& Haft- pflichtversicherung, einen Nach- weis über eine Unterrichtung zum Thema Lebensmittelhygiene, einen Gesundheitsnachweis vom Arzt, eine Konzeption, Ihren Lebenslauf sowie Fotos und Grundriss der Räumlichkeiten (wenn notwendig Nachweis über die Änderung der Nutzungsänderung). Die Pflegeerlaubnis berechtigt Sie bis zu fünf Kinder zu beauf- sichtigen. Unabhängig von Ihrer Qualifikation prüft das Jugend- amt dafür in Einzelgesprächen und bei Hausbesuchen Ihre persönliche Eignung und die Eignung der Räumlichkeiten, in denen die Betreuung stattfindet. Die Pflegeerlaubnis ist alle fünf Jahre zu erneuern.
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