Mühlenspiegel 28
Stammstrecke. Eine Geschwin- digkeitsbegrenzung auf 30 km/h würde diese Fahrzeit signifikant auf 35 Minuten verlängern. Es liegt daher auf der Hand, dass diese Beschränkung nicht zielführend im Sinne einer attraktiven und schnellen Anbindung nach Berlin wäre. Stimmt es, dass es nächtlichen Güterverkehr geben wird? Öffentliche Eisenbahninfra- strukturunternehmen müssen ihre Gleisanlagen anderen Eisenbahnverkehrsunterneh- men diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen, daher ist Güterverkehr grundsätzlich rechtlich zulässig. Derzeit fin- den tagsüber mehrmals die Wo- che Überführungsfahrten der Firma Stadler statt. Nächtlichen Güterverkehr hat es auf der Strecke bereits seit Jahrzehn- ten nicht mehr gegeben und eine Nachfrage ist derzeit auch nicht ansatzweise erkennbar. Bei der Reaktivierung werden die Gleisanlagen so ausgelegt, dass das Stadler-Werk weiterhin tagsüber bedient werden kann. Hinzu kommt, dass nach der Durchbindung bis Gesund- brunnen für die Firma Stadler keine Notwendigkeit mehr bestehen dürfte, die Fahrten über den Umweg nach Basdorf durchzuführen. Wird an den Bahnübergängen gepfiffen? Im gesamten Mühlenbecker Land sind nach derzeitigem Planungsstand ausschließlich technisch gesicherte Bahnüber- gänge an der Stammstrecke vor- gesehen. Hier ist ein hörbares Signal (Pfeifen) nicht notwen- dig, da die Sicherheit durch Lichtzeichen und Halbschran- ken gewährleistet wird. Wie werden Anwohner vor Lärm geschützt? Bestandteil der Entwurfspla- nung sind Gutachten zum Schutz vor Lärm, Schall und Erschütterungen. Diese werden voraussichtlich bis zum Jahres- ende erstellt. Die Ergebnisse fließen dann in die weiteren Planungen ein. Alle gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen des aktiven bzw. passiven Lärm- schutzes, die laut der Gutachten notwendig sind, werden von der NEB durchgeführt. Warum wird auf der Stammstre- cke Glyphosat ausgebracht? Die NEB lässt auf ihren Gleisanlagen ein zugelassenes, biologisch abbaubares, glypho- sathaltiges Pflanzenschutzmit- tel zur Unkrautbekämpfung ausbringen. Dies ist behördlich genehmigt und beschränkt sich auf den gesetzlich vorgegebenen Rahmen. In den geschützten Gebieten entlang der Stamm- strecke findet die Anwendung nicht statt. Behördlich zugelas- sene, wirksame Alternativen für die Unkrautbekämpfung im Gleisbett stehen derzeit leider nicht zur Verfügung. Die NEB begrüßt Forschungen zu Alternativen. Sobald andere geeignete Mittel behördlich zu- gelassen sind, wird sie diese auf ihre Anwendbarkeit im eigenen Streckennetz prüfen und, so möglich, zum Einsatz bringen. Wie und wo erhalten Bürge- rinnen und Bürger weitere Informationen? Im Zuge der Entwurfsplanung wird es wieder Informati- onsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinden geben. Zudem nimmt die NEB laufend an den Ausschusssitzungen in der Gemeinde Mühlenbecker Land teil. www.heidekrautbahn.de www.i2030.de/nord ... Fortsetzung des Interviews mit der NEB von S. 9 Unser Bürgermeister Treffen Sie mich zum Bürgerdialog. Alle Termine in der Gazette Filippo, im Mühlenspiegel oder auf meiner Website: www.filippo-ihr-buergermeister.de Filippo Smaldino Viel erreicht ... ... noch mehr vor!
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