Mühlenspiegel 26
NACHRICHTEN AUS DEM RATHAUS 2018 ging der Ehrenamtspreis der Gemeinde Mühlenbecker Land an die Abteilung Leichtath- letik der SG Zühlsdorf und an das Team „Film ab“, ebenfalls aus Zühlsdorf. Die öffentliche Ehrung der Preisträger fand am 19. Dezember im Rahmen einer Filmvorführung im Mehrzweck- raum Zühlsdorf. Mit drei lauten Kanonenschüssen wurde die Feierstunde eröffnet. Vertreter beider Gruppen durften sich nach der Preisverleihung in das Goldene Buch der Gemeinde eintragen. In Anschluss wurde ein 25-minütiger Kurzfilm von Dieter Paszella gezeigt, der von einem Drachenfestival im Jahr 2013 handelt. „Das Ehrenamt ist für unsere Gemeinde unbe- zahlbar und unverzichtbar“, dankte der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Harald Grimm, nicht nur den diesjähri- gen Preisträgern, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Zeit der Gemeinde schen- ken. Die Trainer der Zühlsdor- fer Nachwuchs-Leichtathleten erhielten den Preis für ihre äußerst schätzenswerte Jugend- arbeit. Neun Trainer und fünf Wettkampfrichter betreuen und trainieren aktuell 69 Kinder und Jugendliche. Seit 2017 gehört die SG Zühlsdorf mit zum Leichtath- letik-Landesleistungsstützpunkt Niederbarnim. Das Team „Film ab“ wurde ausgezeichnet für die langjährige ehrenamtliche Organisation der beliebten Kino-Abende im Zühlsdorfer Mehrzweckraum. Seit mehr als 10 Jahren aktiv, präsentierte das Team bereits über 100 Filme. Jeweils am vierten Freitag im Monat wird ein Film aus der Wunschliste des Publikums gezeigt. Schon im Juli 2018 beschlos- sen die Gemeindevertreter eine rückwirkende Kitagebüh- ren-Satzung. Auf dieser Grund- lage möchte die Gemeinde Eltern bereits gezahlte Kitage- bühren anteilig erstatten. Doch die Rückzahlung verzögert sich, denn um gültig zu werden, braucht die neue Satzung das Einvernehmen des Jugendamtes. Da jedoch das Mühlenbecker Land als erste Gemeinde in ganz Brandenburg so auf das Gericht- surteil vom Herbst 2017 reagiert, versicherte sich das Jugendamt zunächst beim Landesminis- terium, ob eine rückwirkende Änderung überhaupt zulässig sei. Ende Dezember erteilte der Landkreis dann endlich sein Ein- vernehmen. Im Sonderamtsblatt vom 18. Februar 2019 wurde RÜCKZAHLUNG VON KITA- BEITRÄGEN VERZÖGERT die neue Satzung veröffentlich und ist damit gültig. Nun beginnt die Verwaltung mit der Neu- berechnung der Beiträge: Für rund 1.200 Kinder müssen etwa 57.600 Monate neu berech- net werden, hinzu kommen zahlreiche Beitragsänderungen innerhalb eines Monats. Je nach der personellen Situation in der Kitaverwaltung wird es nun einige Monate dauern, bis die Beitragshöhen für jeden einzel- nen ermittelt sind. Vorgegangen wird dabei nach dem Alphabet. Für alle Eltern, die bis zum 31. Dezember 2018 einen Antrag auf Hemmung der Verjährung stellten (lag in allen Kita aus), wird bis 2014, für alle übrigen bis 2015 rückerstattet. Insges- amt sind im Haushalt dafür 2,4 Millionen Euro eingestellt. Unsere Ehrenamtler des Jahres 2018 Für den Neubau von Straßen werden Beiträge von Anliegern erhoben. Grundlage dafür sind zwei Gesetze, das BauGB und das KAG. Das Baugesetzbuch (BauGB) ist ein Bundesgesetz. Es regelt die Erhebung von „Erschließungsbeiträgen“ für Straßen, die erstmalig (!) planhaft hergestellt werden. Dies betrifft laut einem Urteil des Bundes- verwaltungsgerichtes von 2007 auch alle Sandstraßen. Davon zu unterscheiden ist das Kommunale Abgabengesetz (KAG). Dieses wurde vom Land Brandenburg erlassen. Es regelt die Erhebung von „Straßenbaubeiträgen“ für alle öffentlichen Verkehrsflächen, die bereits vorhanden (!) sind – also auch die Erneuerung von Gehwegen oder Beleuchtung. Nachdem im Januar 2018 das Land Bayern in einem vergleichbaren Gesetz die bayrischen Straßenbaubeiträge abschaffte, diskutiert auch der Brandenburger Landtag über verschie- dene Möglichkeiten, Grundstückseigentümer von Beiträgen zu ent- lasten. Wie diese Entlastung im Einzelnen aussehen kann und welche Kosten auf die Gemeinde zukommen, ist aktuell völlig ungewiss. Klar ist jedoch, dass Kommunen die Finanzierung allein nicht stemmen können; der Straßenbau würde zum Erliegen kommen. Beiträge für Straßenbau 57
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