Mühlenspiegel 26

Am 3. Dezember 2018 war es soweit: Unsere Gemeindevertreter beschlossen die Satzung zum Bürgerhaushalt Mühlenbecker Land. Ab sofort kön- nen Bürgerinnen und Bürger direkt über die Gemein- definanzen mitbestimmen: 50.000 Euro jährlich für Projekte von Bürgern für Bürger. Wozu dient ein Bürgerhaushalt und wie sieht die Bürgerbeteiligung aus? Erstmals 1998 eingeführt, haben inzwischen mehr als hundert Städte und Gemeinden in Deutschland einen Bürgerhaushalt oder wollen ihn einfüh- ren. Sie möchten damit die Verwendung der öffentlichen Gelder transparenter machen und ihre Bürger an diesem Prozess beteiligen. Auch unsere Nachbar- gemeinden Glienicke/Nordbahn, Hohen Neuendorf sowie Oranienburg und Hennigsdorf haben mit dem Bürgerhaushalt bereits gute Erfahrungen gesammelt. Die Gemeinde Mühlenbecker Land hat ebenfalls die Voraussetzungen geschaffen und stellt nun ein feststehendes Bürgerbudget in Höhe von 50.000 Euro bereit. Ab sofort können Sie schriftlich Ihre Vorschläge einreichen, wie das Geld verwendet werden soll: z.B. für Blumenampeln oder Sitzbänke im öffentlichen Raum oder für neue Fahrradstän- der an den Bushaltestellen. Sicher haben Sie noch viele weitere gute Ideen! Am Schluss stim- men wir alle gemeinsam über die Vorschläge ab und die Projekte mit den meisten Stimmen werden umgesetzt. Sie haben eine gute Idee, welche Projekte unsere Ortsteile bereichern sollen? Reichen Sie Ihren Vorschlag ein! Entscheiden Sie mit! Nutzen Sie diese Chance und bestimmen Sie mit, wo unser Geld bleibt! Dein Geld! bis 15. April 2019 Frist zur Einreichung von Vorschlägen 14. September 2019 Abstimmungsveranstaltung im Bürgersaal Schildow ab Januar 2020 Umsetzung der gewählten Projekte Mai bis August 2019 Prüfung der eingereichten Vorschläge durch die Ge- meindeverwaltung anhand der Satzung, anschließend Information der Ortsbeiräte und Fachausschüsse Was, wann, wo? Terminübersicht Mach mit! BÜRGERHAUSHALT2019 www.muehlenbecker-land.de/buergerhaushalt

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