Mühlenspiegel 26
19 Wie viele Kreuze darf ich machen? Für die Kommunalwahlen auf jedem Stimmzettel drei Kreuze, auf dem weißen Stimmzettel für die Europawahl nur eins: insge- samt also dreimal drei Kreuze plus eins. Warum sind auf den Stimmzetteln für die Kommu- nalwahlen drei Kreuze? Alle drei Kommunalwahlen sind Personen-Wahlen, d. h. Sie wäh- len nicht Parteien oder Wählervereinigungen, sondern bestimmte Personen. Dafür haben Sie jeweils drei Stimmen: Die können Sie einem einzigen Bewerber geben oder auf mehrere Bewerber ver- teilen; dabei spielt es keine Rolle, ob alle von Ihnen angekreuzten Bewerber derselben Liste angehören. Wenn Sie allerdings mehr als drei Bewerber ankreuzen, ist der gesamte Stimmzettel ungültig. Warum nur ein Kreuz für die Europawahl? Bei der Europawahl wählen Sie mit Ihrer Stimme die Liste einer (europäischen) Partei oder Wählervereinigung, nicht eine be- stimmte Person. Die Spitzenkandidaten sind allerdings bei jeder Liste angegeben. Per Briefwahl oder im Wahllokal? In der Gemeinde Mühlenbecker Land gibt es 12 Wahllokale. Wo sich diese befinden und wann diese geöffnet sind, erfährt man rechtzeitig bis zum 5. Mai durch eine amtliche Wahlbenachrichti- gung. Auf Wunsch kann man auch per Brief wählen. Die schrift- lichen Wahlunterlagen hierzu kann man bei der Gemeinde unter wahlen@muehlenbecker-land.de oder beim Bürgerservice des Rathauses beantragen. Der 24. Mai ist dann der letzte Tag für die Entgegennahme von Wahlscheinanträgen. Die Briefwahlunterla- gen sind so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebe- nen Stelle zuzuleiten, dass sie dort spätestens am Wahltage 18:00 Uhr eingehen. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle persönlich abgegeben werden. Wie werden die Stimmen ausgezählt? Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet, danach werden die Stimmen ausgezählt: zuerst für das Europäische Parlament, Beispielhafte Stimmzettel aus dem Wahljahr 2008/09. Die Farben für 2019: ROSA: Gemeindevertretung LILA: Ortsbeiräte GELB: Kreistag WEISS: Europawahl WAHLEN RATGEBER dann für den Kreistag, danach für die Gemeindevertretung und schließlich für die Ortsbeiräte. Wann die Ergebnisse feststehen, ist abhängig von der Größe des Wahllokals, der Wahlbeteiligung und der Anzahl der Kandidaten. Die Auszählung erfolgt durch ehrenamtliche Wahlhelfer. Wie wird das Wahlergebnis festgestellt? Alle Stimmen, die für Personen einer Liste abgegeben wurden, werden zusammengezählt. Die Anzahl der Sitze dieser Partei oder Wählervereinigung im Kreistag, in der Gemeindevertretung bzw. im Ortsbeirat ergibt sich dann im Vergleich mit den Stimmenzah- len der anderen Listen. Gewählt sind von jeder Liste die Bewerber mit den meisten Stimmen: Es spielt keine Rolle, auf welchem Listenplatz sie kandidiert haben. Wie erfahre ich die Ergebnisse? Wie gewohnt werden die feststehenden Wahlergebnisse der Europa- und Kreistagswahl von der Wahlkommission unmittel- bar online veröffentlicht. Es ist geplant, dass auch die Ergebnisse für die Gemeindevertretung und die Ortsbeiräte direkt über die Webseite der Gemeinde aufzurufen sind. Unser Tipp: Über die Mühlenbecker-Land-App sind Sie stets auf dem Laufenden! Wahlhelfer dringend gesucht! Freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden noch dringend gesucht. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahllokal erhält man eine Aufwandsentschädigung. Der Wahlvorsteher und sein Vertreter erhalten ein Erfrischungsgeld von je 50 Euro; die Beisitzer erhalten je 30 Euro. Interessierte können sich direkt im Rathaus oder unter den Nummern 033056 841-147 und 841-50 informieren und anmelden. Seien Sie dabei; denn was ist an der Wahl spannender als die Auszählung? Text: Harald Grimm Foto: Fotolia Grafik: Sandra Freund
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