Mühlenspiegel 25

71 GEMEINDESPIEGEL MELDUNGEN Nachrichten aus dem Rathaus Bald ist es soweit – vorausgesetzt, die Gemeindevertretung beschließt Anfang Dezember die Satzung zum neuen Bürgerhaushalt und legt damit den vorgeschlagenen Betrag und die nach- folgenden Regeln fest. Dann können Bürgerinnen und Bürger direkt über die Gemeindefinanzen mitbestimmen. Nutzen Sie diese Chance der Mitwir- kung! Die Regeln: Pro Jahr darf über die Verwendung von 50.000 Euro frei abgestimmt werden. Jeder Einwohner der Gemeinde Mühlenbecker Land ab 14 Jahren darf Vorschläge einreichen. Diese müssen der Allgemeinheit zu Gute kommen, in den Aufgabenbereich der Gemeinde fallen und dürfen pro Einzelmaßnahme maximal 15.000 Euro kosten. Sobald die GV im Dezember ihren Beschluss gefasst hat, können Vorschläge eingereicht werden – bis zum Stichtag: 15. April 2019. Danach gibt es eine direkte Abstimmungsver- anstaltung. Die Vorschläge mit den meisten Stimmen werden ab 2020 umgesetzt. Das Ergebnis der Abstim- mung ist abschließend und bindend für Politik und Gemeindeverwaltung. Alle wichtigen Infos werden ab Dezember auf der Webseite www.muehlenbe- cker-land.de/buergerhaushalt sowie im nächsten Amtsblatt umfassend und aktuell zu finden sein. Fragen beant- wortet gern Gudrun Engelke: Telefon 033056 236584, buergerhaushalt@ muehlenbecker-land.de Neu: Bürgerhaushalt Die neue Zehnrutenwegbrücke Kreissportbund würdigt Rundendreher Paula sucht Helden! Kita-Eltern: Schnell noch Antrag stellen! Über die Autobahnbrücke am Zehnru- tenweg führten wichtige Wirtschafts-, Wander- und Verbindungswege unserer Gemeinde. Nachdem die Brücke beim Ausbau der A10 zunächst ersatzlos abgerissen werden sollte, konnte die Gemeinde dann doch einen Ersatz- neubau erkämpfen. Anfang November stellte die DEGES die Planungen für die neue Brücke öffentlich vor: Stärker, größer, schicker soll sie werden und als Rahmenbauwerk in Stahlverbund- bauweise errichtet. Nach DIN EN 1991-2 wird die neue Brücke für eine Belastung bis 60 Tonnen ausgelegt. Damit sind auch perspektivisch steigende Verkehrslasten berücksich- tigt. Die alte Brücke führte schräg über die Autobahn und in exakt dieser Am 16. November würdigte der Kreis- sportbund gemeinsam mit dem Land- kreis im Kreistagssaal die herausra- genden Leistungen des Rundendreher e.V. in der Kinder- und Jugendarbeit. Der Leichtathletikverein aus Schönfließ will vor allem Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, ihre sportlichen Leistungen auszubauen und ein aktives sportliches Freizeitleben zu führen. 68 Kinder im Alter von 4 bis 18 Jahren sind in den Disziplinen Laufen, Walken, Leichtathletik, Radfahren, Triathlon und Fitness aktiv. Gemeinsam trainieren fünf Übungsleiter wöchentlich die Kids auf dem Sportplatz, im Wald, auf dem Bolzplatz oder auf Radwegen. Landrat Ludger Weskamp überreichte seinen großen Ehrenpokal an den Vereins- vorsitzenden Ronald Birkicht. Die Laudatio hielt Bürgermeister Filippo Smaldino-Stattaus gemeinsam mit dem Kreistagsabgeordneten und Vereins- mitglied Mario Müller. Alle Eltern, die nach der neu beschlos- senen Kita-Satzung eine Rückzahlung für das Jahr 2014 erhalten möchten, müssen bis 31. Dezember 2018 bei der Gemeinde einen Überprüfungsantrag stellen! Verstreicht diese Frist, kann nur bis 2015 rückwirkend erstattet werden. Obwohl die Gemeindevertre- tung bereits im Juli die neue rückwir- kende Satzung verabschiedete, auf deren Grundlage die Kita-Beiträge neu berechnet und Differenzen zurückge- zahlt werden sollen, hat der Landkreis bis Redaktionsschluss sein Einverneh- men noch nicht erteilt. Die Satzung ist noch nicht rechtsgültig, damit darf die Gemeinde auch noch keine Rückzahlungen vornehmen und die Verjährungsfrist läuft weiter! Die Ver- waltung bittet nun alle Eltern, die noch keinen Überprüfungsantrag für 2014 gestellt haben, dies schnellstmöglich nachzuholen, um den Anspruch zu wahren. In den Kitas wird für jedes Kind ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt. Lage soll auch der Neubau errichtet werden. Zwar könnte man die Brücke verschwenken, sodass sie künftig im rechten Winkel über die A10 führt – was ihre Länge und damit ihre Kosten reduzieren würde. Da dies allerdings auch einen viel größeren Eingriff in die umliegende Natur bedeuten würde, verzichten die Planer bewusst darauf. Die neue Brücke wird zwischen zwei Stützen (Widerlagern) auf einer Länge von 43 Metern frei schweben. Die tragenden Säulen werden schräg angeordnet – aus statischen wie optischen Gründen – und die frühere Mittelsäule entfällt. Der Neubau soll nach letztem Stand etwa 2022 – nach Fertigstellung der A10 – in Angriff genommen werden. Die kleine Paula (2 Jahre) ist an Blut- krebs erkrankt. Eine Stammzellspende ist ihre einzige Überlebenschance und Paula hat noch so viel im Leben vor: Mit ihrer großen Schwester die Welt entde- cken, im Sommer in einem See baden, einmal Pony reiten und wieder zu ihren Freunden in die Kita gehen. Doch dafür benötigt sie unsere Hilfe! Wer gesund und zwischen 17 und 55 Jahren alt ist, kann sich am 8. Dezember 2018 von 11 bis 15 Uhr in der Grundschule Wandlitz, An der Sporthalle 5, als potentieller Spender registrieren lassen. Ein kurzer Moment für uns könnte das Leben der kleinen Paula oder eines anderen Betroffenen retten. Was wäre das für ein Weihnachtsgeschenk?! Schulanmeldungen für 2019/2020 Alle Kinder, die zum 30. September 2019 (Stichtag) das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum 1. August 2019 schulpflichtig. Die Anmeldung erfolgt in der zuständigen Grundschule; dies ist bei Wohnsitz in Mühlenbeck, Schönfließ oder Zühlsdorf die Käthe-Kollwitz- Grundschule in Mühlenbeck und bei Wohnsitz in Schildow die Europa-Grund- schule in Schildow. Anmeldetermine Grundschule Mühlenbeck: Dienstag, 15.01. (Nachname A – J), Mittwoch, 16.01. (Nachnamen K – R) und Donners- tag, 17.01. (Nachnamen S – Z) jeweils von 13:00 bis 16:00 Uhr. Anmeldetermi- ne Grundschule Schildow: Donnerstag, 17.01. (alle) von 08:00 bis 17:00 Uhr. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Anmel- deformular zum Schulbesuch 2019/20 mit – zu finden unter www.grundschule- mühlenbeck.de bzw. www.eu -schule. net – sowie die Personalausweise der Eltern, Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und die Bescheinigung der Kita über die Sprachstandsfeststellung. Wenn nur ein Personensorgeberech- tigter vorstellig wird, legen Sie bitte eine Vollmacht des jeweils anderen sorgeberechtigten Elternteils vor. Das Kind selbst ist nur mitzubringen, wenn es zuvor keine Kindereinrichtung in der Gemeinde Mühlenbecker Land besuchte. Bitte nehmen Sie diesen Termin auch dann wahr, wenn Sie Ihr Kind zurückstellen, vorzeitig einschulen oder an einer anderen Grundschule einschulen lassen möchten. Dazu nötige Anträge finden Sie z.B. unter www. grundschule-mühlenbeck.de

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