Mühlenspiegel 23

15 KOLUMNENTITEL KIRCHENGEMEINDE A nfang Mai verkündete die Gemeinde Mühlenbecker Land im Sozialaus- schuss, dass sie Kita-Beiträge in Mil- lionenhöhe an Eltern zurückzahlen will. Am Mittwoch, 6. Juni 2018, diskutierte der Sozialausschuss nun eine neue rückwirken- de Satzung. Wie es dazu kam und wie das konkret ablaufen soll, erklärt Kerstin Bonk, Kämmerin im Rathaus und Fachbereichs- leiterin für Finanzen, Verwaltung und Soziales: Seit 2018 gibt es in unserer Gemein- de eine neue Gebührensatzung für Kitas, Hort und Tagespflege. Wie kam es dazu? „Satzungen über Beiträge oder Ge- bühren müssen regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Wir waren im Oktober 2017 grade dabei, die alte Satzung von 2015 zu aktualisieren, als das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg die Kitagebührensat- zung der Stadt Rathenow gekippt hat. Die Richter stellten fest, dass deren Kitagebühren zum Teil auf falschen gesetzlichen Grundlage ermittelt waren. Statt am Kommu- nalabgabengesetz müsse man sich auf das Kita-Gesetz beziehen und da dür- fen Kosten wie die vielzitierten ‚kalkulato- rischen Zinsen‘ nicht einberechnet werden. Hier im Mühlenbecker Land hatten wir ein ähnliches Erbe übernommen. Wir konnten zum Glück sehr schnell auf die neuen Er- kenntnisse reagieren. Bereits im Dezember 2017 beschlossen unsere Gemeindevertreter die neue Gebührensatzung und seit dem 1. Februar 2018 ist sie in Kraft.“ Was ist mit der alten Gebührensatzung? „Aktuell liegen der Verwaltung ca. 600 Anträge auf Überprüfung der letzten vier Jahre vor. Ich kann die Eltern gut verste- hen – sie hoffen darauf, auch rückwirkend Zur Erstattung von Kita-Beiträgen Ein Gespräch mit der Kämmerin Kerstin Bonk über die Beitragsrückerstattung von Kita- und Tagespflegebeiträgen einen Teil der gezahlten Beiträge zurück zu bekommen. Wir haben uns natürlich um- fassend beraten lassen: Rein rechtlich ist die alte Satzung gültig und damit sind es auch die Gebührenbescheide! Wir könnten also alle Einsprüche ablehnen und darauf war- ten, dass jemand klagt. Dann würde das Gericht dem Kläger höchstwahrscheinlich recht geben und für ihn – und zwar nur für den Einzelfall – die Satzung für ungültig er- klären. Der einzelne Kläger bekäme dann die kompletten gezahlten Beiträge aus vier Jahren zurück. Aber wäre das fair? Eltern, die klagen, müssten dann im Endeffekt für vier Jahre Betreuung gar nichts zahlen und Eltern, die das nicht tun, gehen leer aus? Darum hat die Rathausführung gemeinsam beschlossen, die alte Satzung rückwirkend zu ändern und allen Eltern einen Teil ihrer Beiträge zurückzuzahlen.“ Wie geht es jetzt weiter? Und was müssen Eltern beachten? „Wenn die Erstattung kommt, wird sie für alle Kinder gleich vorgenommen, egal ob bisher Einspruch erhoben wurde oder nicht! Die Eltern brauchen also nicht tätig wer- den. Aktuell arbeiten die Kollegen an einer neuen Satzung für den Zeitraum ab 2013. Für diese müssen wir dann ein Einverneh- men mit dem örtlichen Träger der Jugend- hilfe herstellen, d.h. der Landkreis muss der rückwirkenden Satzung zustimmen. Am 3. Juli 2018 entscheiden die Gemeindevertreter dann, ob sie die neue rückwirkende Satzung beschließen. Dann wer- den die Gemeindevertreter in ihrer Sitzung am 8. Oktober 2018 über einen Nachtragshaushalt beschlie- ßen. In diesem sind die zusätzli- chen Gelder für die Rückzahlung vorgesehen. Wir rechnen mit einer Gesamtsumme von zwei Millionen Euro. Im Gegenzug müssen eini- ge für 2019 geplante Projekte erst einmal verschoben werden. Dieses Verfahren wurde natürlich mit der Kommunalpolitik bereits ab- gestimmt. Die Politiker haben im Vorfeld ihre Zustimmung signali- siert. Sind alle Hürden genommen, werden die Kollegen der Kitaver- waltung nach und nach die neuen Bescheide erlassen. Das wird viel Arbeit, denn für manche Kinder wurden die Bescheide über die Jahre immer wieder angepasst. Ich schätze, dass Ende 2018 die ersten Schreiben in den Briefkästen liegen. Die alten Bescheide werden dadurch ersetzt. Parallel wird das zu viel gezahlte Geld an die Eltern zurück überwiesen. Und keine Angst: Verschlechterungen für Eltern in Form höherer Beiträge wird es nicht ge- ben. Interview: Rita Ehrlich Foto: Gudrun Engelke www.muehlenbecker-land.de SATZUNG KITAG BÜHREN

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