Mühlenspiegel 17

58 MELDUNGEN GEMEINDESPIEGEL Nachrichten aus dem Rathaus Bürgerbeteiligung zum Flächennutzungsplan Schöner heiraten im Mühlenbecker Land Der Flächennutzungsplan wird nach dem im Baugesetzbuch vorgeschrie- benen Verfahren aufgestellt. Die bisherigen Flächennutzungspläne der einzelnen Ortsteile der Gemeinde wurden 2002 gültig. Der Land- schaftsplan für das Amt Schildow stammt aus dem Jahr 1996. Am Mittwoch, dem 23.11.2016 wurde der neue Vorentwurf zum Flächennutzungs-und Landschaftplan im Bürgersaal Schildow vorgestellt. Die Planungen wurden durch das Büro Spath & Nagel und weitere Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Zu dieser Veranstaltung kamen 30 interessierte Bürger. Besonders Interesse bestand bei den Erläu- terungen zu Erweiterungen von Wohnsiedlungsflächen, altengerech- tem Wohnen sowie der Ausweisung weiterer Gewerbegebiete. Die Bürger sind jetzt aufgefordert innerhalb der öffentlichen Ausle- gungszeit bis zum 18. Dezember 2016 Ihre Stellungnahmen zur vorliegenden Planung einzureichen. Beteiligt werden außerdem die Nach- bargemeinden, Behörden wie der Landkreis Oberhavel und sogenannte "Träger öffentlicher Belange" wie die Gemeinsame Landesplanung, die aus ihrer Sicht Stellung zu den Planungen nehmen. Alle aus der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren behandelt; private und öffentliche Interessen werden dabei untereinander und gegeneinander abgewogen. Dies kann dazu führen, dass Planungen überarbeitet oder geändert werden. Die Hochzeit ist der schönste Tag im Leben. Warum also nicht in der hei- matlichen Gemeinde Mühlenbecker Land heiraten? Eine kirchliche Trau- ung ist für einige Paare unerlässlich, aber rechtlich gültig wird die Ehe erst mit der Trauung im Standesamt. Eine standesamtliche Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Ehe- schließenden dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger An- wesenheit erklären, die Ehe mitein- ander eingehen zu wollen. Zuständig für Trauungen im Mühlenbecker Land sind die Standesbeamtinnen Manuela Müller und Marion Beese aus dem Standesamt Glienicke/Nordbahn. Maximal sechs Monate vor dem gewünschten Termin muss eine Eheschließung beim Standesamt Glienicke angemeldet werden. Um den „Wunschtermin“ zu erhalten, ist es zweckmäßig, möglichst frühzei- tig im Standesamt vorzusprechen. Nach erfolgreicher Anmeldung des Termins müssen Sie sich selbst um die „Lokation“ kümmern: Für den Trauraum Glienicke, Hauptstraße 20, oder im Glienicker Bürgerhaus an der Moskauer Straße sprechen Sie direkt mit dem Standesamt Glienicke/ Nordbahn. Auf Wunsch kann die Trauungszeremonie aber auch direkt im Mühlenbecker Land stattfinden. Hier steht Ihnen das Trauzimmer des Rathauses, Liebenwalder Straße 1, zur Verfügung, oder – ein besonders romantischer Rahmen – der Trausaal der Historischen Mönchmühle. Ansprechpartner für den Rathaus- Saal ist Anke Wittstock-Lampe Der Zweckverband Fließtal ist um- gezogen. Die neue Anschrift lautet: Zweckverband Fließtal, Hauptstraße 90-94 in Birkenwerder. Zweckverband Fließtal mit neuer Anschrift aus der Gemeindeverwaltung. Der Mühlensaal kann über den För- derverein gebucht werden (www. mönchmühle.de) . Eine Trauung in einem anderen Stan desamt kann ebenfalls vorgenommen werden, auch hier müssen Sie sich zunächst im für Sie zuständigen Standessamt anmelden. Trauzeugen können auf Wunsch der Eheleute dabei sein, ihre Teilnahme ist aber nicht mehr vorge- schrieben. Wenn Sie es wünschen, können diese aber beteiligt werden. Dafür benötigen Sie zwei Personen Ihrer Wahl, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Weitere Informa- tionen erhalten Sie beim Standes- amt Glienicke/Nordbahn: Rathaus Glienicke/Nordbahn, Hauptstraße 19, Haupthaus, Standesbeamtin Manuela Müller, Zimmer 202, Tel.: 033056 69-225, Mail: mueller@glienicke. eu oder bei Standesbeamtin Marion Beese, Zimmer 204, Tel.: 033056 69-232 oder -209, Mail: beese@ glienicke.eu . Steuerbescheide bleiben gültig Einladung zur Hochzeitsmesse Die aktuellen Steuerbescheide behalten auch für das Jahr 2017 ihre Gültigkeit. Aus Kostengründen werden keine neuen Steuerbescheide durch die Verwaltung verschickt. Dies betrifft sowohl Grundsteuer A und B als auch Hundesteuer. Bitte zahlen Sie die Steuern entsprechend der auf den Bescheiden angege- benen Fälligkeiten auf das Konto der Gemeinde Mühlenbecker Land ein. Haben Sie der Verwaltung eine Lasteinzugsermächtigung zum Ab- buchen der jeweiligen Steuer erteilt, so wird der Betrag automatisch zu den entsprechenden Fälligkeiten von der angegebenen Bankverbindung abgebucht. Falls Sie noch keine La- steinzugsermächtigung erteilt haben, diese aber gern einrichten würden, finden Sie das Formular auf der Inter- netseite der Gemeinde Mühlenbecker Land www.muehlenbecker-land.de unter Rathaus & Verwaltung>Form ularservice>allgemeine Vordrucke. Dabei beachten Sie bitte, dass die Lasteinzugsermächtigungen aus- schließlich mit Originalunterschrift akzeptiert werden können. Gefaxte oder per Mail versandte Lastein- zugsermächtigungen gelten nicht als Originale. Die Formulare können Sie auch gern bei den Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung anfordern: Ste- fanie Strauss: 033056 - 841-36 oder Gabriele Schulze: 033056 - 841-67. Das Landhotel Classic in Wensicken- dorf veranstaltet am Samstag, 22. Januar 2017, die 13. Hochzeitsmesse. Ein Highlight ist die große Brautmoden- schau mit den Trends 2017. Künftige Brautpaare können sich umfassend und individuell bei ihren Hochzeitsvor- bereitungen beraten lassen, z.B. über stilvolle Tischdekoration, Hochzeitsma- keup und Frisuren oder Einladungs- und Danksagungskreationen. Im Landhotel selbst kann man sich ebenfalls umse- hen. Das Haus bietet für Feierlichkeiten bis zu 140 Personen eine wunderbare Atmosphäre. Mehr Informationen unter: www.landhotel-classic.de

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