Mühlenspiegel 17
24 E s ist eine der wichtigsten Informationsquellen in der Gemeinde Mühlen- becker Land: Das Amtsblatt. Hier werden gesetzlich vor- geschriebene Satzungen und politische Beschlüsse öffent- lich bekannt gemacht. Das klingt trocken, ist aber für jeden Bürger wichtig – denn es kann direkten Einfluss auf das unmittelbare Wohnumfeld haben. Familie König hat es erlebt ... Das Ärgernis Familie König kommt aus dem Urlaub zurück nach Hause ins Mühlenbecker Land. Als Frau König die Tochter ins Bett bringt, entdeckt sie vor dem Kinderzimmerfenster eine neue Straßenlaterne. Diese scheint direkt in das Zimmer der 4-Jährigen! Wo kommt diese neue Straßenlaterne her? Frau und Herr König sind sauer: „Die Gemeindeverwaltung hat uns nicht informiert!“ Oder etwa doch? Am nächsten Morgen ruft Herr König sofort im Rathaus an. Ganz aufgebracht schildert er sein Problem, beschwert sich, nicht informiert worden zu sein und verlangt die Laterne sofort umzusetzen. Der Mitarbei- ter der Gemeindeverwaltung versichert jedoch, dass die neue Straßenbeleuchtung im Amts- blatt angekündigt wurde. In dieser Bekanntmachung stand auch, dass die anliegenden Eigentümer die Möglichkeit hätten, binnen vier Wochen Anregungen und Bedenken zur geplanten Baumaßnahme einzureichen. Leider hat Herr König diese Frist verpasst. Jetzt ärgert er sich natürlich darüber, dieses „Amtsblatt“ nie gelesen zu haben. Aus dem Briefkasten wanderte es jedes Mal sofort in den Papierkorb: Dieses ganze „Gemeinde-Zeug“ interessierte Familie König bisher einfach nicht! Unser Amtsblatt Langweilig und belanglos? Von wegen! Warum sich die Leküre des Amtsblattes lohnt GEMEINDEVERWALTUNG BÜRGERINFORMATION Wozu ist das Amtsblatt gut? Diese Frage können Marion Voigt und Rita Aust beantwor- ten. Sie ar beiten gemeinsam in der Abteilung „Kommunale Angelegenheiten/ Sitzungs- dienst“ im Rathaus. Zu ihren Aufgaben zählt auch die Er- stellung des Amtsblattes. Die Inhalte bekommen die beiden Damen von den Kollegen der Gemeindeverwaltung zugear- beitet. Marion Voigt erklärt: „Das Amtsblatt der Gemeinde Mühlenbecker Land existiert seit 2004. Es erscheint in der Regel nach jeder Gemeindever- tretersitzung – also 5 bis 6 mal im Jahr. Zusätzlich erscheinen Sonderamtsblätter, die z.B. Volksbegehren oder Wahlen bekannt geben.“ Kostenlos an alle Haushalte Inhaltlich ist das Amtsblatt aus zwei Teilen aufgebaut: Es gibt einen amtlichen und einen nichtamtlichen Teil. Der amtliche Teil ist der „Pflicht- teil“. Hier finden sich gesetzlich vorgeschriebene Bekanntma- chungen wie Satzungen und Beschlüsse sowie z.B. Ausle- gungen von Bebauungsplänen. Die Inhalte des amtlichen Teils sind in der Hauptsatzung der Gemeinde Mühlenbecker Land oder in der Kommu- nalverfassung des Landes Brandenburg verankert. Der nichtamtliche Teil informiert die Bürger z.B. über Schließzei- ten der Kitas oder Sprechstun- den der Ortsvorsteher. Im Mühlenbecker Land wird das Amtsblatt kostenlos an alle Haushalte verteilt – ein zusätzlicher Service des Rathauses, damit die Infor- mationen tatsächlich bei allen Bürgern ankommen. Wichtige Mitteilungen Auch Familie König hätte es also geholfen, das Amtsblatt aufmerksam zu lesen. Denn im Amtsblatt wurde das Vorha- ben, die Straßenbeleuchtung zu erneuern, zunächst offiziell bekannt gemacht. Nach Ablauf einer Frist hatten die Mitglieder des Orts- beirats sowie der zuständige Ausschuss über die Details des Bauvorhabens diskutiert. Und in der anschließenden Gemein- devertretersitzung wurde nach Abwägung aller Argumente dann der finale Beschluss gefasst. Dieser Beschluss wurde natürlich ebenfalls im Amts- blatt veröffentlicht. Ab jetzt sind Änderungen nicht mehr ohne weiteres möglich, da be- reits weitere Schritte – wie die Ausschreibung und der Beginn der Baumaßnahmen – eingelei- tet werden. Nach der ersten Bekannt- machung im Amtsblatt haben betroffene Bürger mindestens vier Wochen Zeit, sich im Rathaus über die Details des Vorhabens zu informieren. Anregungen und Bedenken sollten jetzt der Verwaltung mitgeteilt werden. Sie fließen in die Beschlussvorlage ein, die anschließend in den zuständi- gen Gremien diskutiert wird. Die Sitzungen aller Gremien sind öffentlich. Jeder Bürger kann teilnehmen und seine Bedenken vor Ort äußern. Die Tagesordnung dieser Sitzungen
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