Mühlenspiegel 16

KOLUMNENTITEL KIRCHENGEMEINDE 30 G elb-rot und mit Blaulicht auf dem Dach sind die beiden Rettungs- transportwagen (RTW) am Dorf- anger neben der Freiwilligen Feuerwehr stationiert. Auch die diensttuenden Ret- tungskräfte sind an ihren Anzügen in den auffälligen Warnfarben mit leuchtendem Schriftzug RETTUNGSDIENST sofort zu erkennen. 2009 hat der Landkreis diese Aufgabe an den Rettungsdienst Oberhavel übertragen, eine Tochtergesellschaft der Oberhavel Kliniken. Die Rettungswache Schönfließ ist einer von zwölf Standorten, zuständig für den Bereich Mühlenbecker Land, Glienicke, Hohen Neuendorf, Bir- kenwerder; der „Ausrückebereich“ reicht bis Hennigsdorf. (Unser Ortsteil Zühls- dorf gehört zur Wache Oranienburg.) „Wir müssen los“, unterbricht Rettungs- assistent Gordon S. nach einer knappen Viertelstunde das Interview im RTW: Er zieht seinen plötzlich piependen „FME“ (Fernmeldeempfänger ) aus der Hosen- tasche, wirft einen Blick auf das Mini- Display, auf dem der Einsatzort angezeigt wird, setzt sich auf den Beifahrersitz und greift zum Bord-Telefon, um den Einsatz bei der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) NordOst (für die Landkreise Barnim, Uckermark und Oberhavel) in Eberswalde zu bestätigen: Dort ist maximal 90 Sekunden vorher ein Notruf über 112 (Feuerwehr Mit der 112 im Einsatz Die Rettungswache am Dorfanger Schönfließ und Rettungsdienst) eingegangen, eventuell auch weitergeleitet vom Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117. Der Disponent hat aufgrund der Anga- ben des Anrufers, nach einem standardi- sierten Abfrageprogramm und unterstützt durch einen Einsatzleitrechner entschieden, ob Feuerwehr oder Rettungsdienst oder beide eingesetzt werden müssen, ob der Notarzt anzufordern ist oder die Luftret- tung erwogen werden sollte. Als Anrufer muss ich bei einem Notfall also nur über- legen: 110 (Polizei) oder 112 (Rettung 112) – dann übernimmt der Rettungsdienst die Verantwortung! Neben Gordon sitzt bereits sein Kolle- ge Kasper U., der Rettungssanitäter, hinter dem Steuer und gibt den Einsatzort ins Na- vigationsgerät ein. Gordon beginnt sofort mit der Dokumentation des Einsatzes auf dem Tablet-PC, und höchstens 60 Sekunden nach der Alarmierung fahren sie mit Blau- licht, aber noch „ohne Musik“ vom Anger. Wenn allerdings die Ampel an der Dorf- straße auf Rot steht, wird auch das Martins- horn eingeschaltet, damit Sonder- und We- gerechte in Anspruch genommen werden dürfen, um binnen zwölf Minuten am Ziel zu sein. Nicht immer ertönt das akustische Sondersignal: aus Rücksichtnahme auf Mit- bürger, weil Kinder sich erschrecken oder Pferde scheu werden und aus der Koppel ausbrechen können. Mitunter gibt es Be- schwerden wegen des verursachten Lärms, aber Kasper versichert: „Wir machen das so selten wie möglich, aber natürlich so häu- fig wie nötig!“ Und Gordon ergänzt: „Wer einmal von uns im Notfall transportiert wurde, zeigt in der Hinsicht sowie so eine größere Toleranz.“ Im Übrigen gelte auch für Rettungsfahrzeuge § 1 der Straßenver- kehrs-Ordnung, nämlich „sich sowiesoso zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umstän- den unvermeidbar behindert oder belästigt wird“. Dabei sind die Einsatzfahrzeuge al- lerdings auch vom Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer abhängig, die mitunter spät oder auch falsch reagieren, indem sie zum Beispiel abrupt bremsen. „Am bes- ten ist es, Sie blinken, sobald Sie uns wahrnehmen, fahren langsam rechts ran und machen damit die Rettungs- gasse frei“, erinnert Kasper an die Fahrschule Die gesetzliche Vorgabe lautet: Jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort muss in 95 Pro-

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