Mühlenspiegel 12
32 FLÜCHTLINGE GESPRÄCH Lebensmittelspenden anzunehmen und weiterzuleiten. Die staatlichen Grundleis- tungen sind bundesweit einheitlich gere- gelt. Demnach erhalten Asylsuchende das, was sie für das tägliche Leben brauchen. Dazu zählen Unterkunft, Heizung, Essen, Kleidung, Gesundheits- und Körperpfle- ge, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt. Bei akuten Krankheitsfällen, Schwangerschaft und Geburt werden die notwendigen medizinischen Leistungen er- bracht und finanziert. Außerdem erhalten sie einen frei verfügbaren Geldbetrag für persönliche Bedürfnisse im Alltag. Je nach Personenkreis stehen danach monatlich zwischen 217 Euro und 359 Euro zur Verfügung. Erhält auch unsere Gemeinde einen Kosten- ausgleich vom Bund? Und falls ja, in welcher Höhe? Das Land Brandenburg zahlt als gesetzliche Leistung gemäß des Landes- aufnahmegesetzes den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Investitionspau- schale von 2.300,81 Euro pro Platz für den Bau von Gemeinschaftsunterkünften. Für die Unterbringung, Betreuung und Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz reicht Bran- denburg pro Person eine Jahrespauschale von 9.219,00 Euro aus. Zudem erstattet das Land pro Gemeinschaftsunterkunft pauschal 6.900,00 Euro im Monat für die Bewachung der Unterkunft. Um die Kommunen bei ihrer wichtigen Aufgabe der Integration zu unterstützen, wurde durch den Landkreis eine Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung erarbeitet, die am 01.01.2016 in Kraft tritt. Ziel ist die finanzielle Unter- stützung integrativer Angebote, die ein Zusammenleben in der Gemeinschaft fördern und die Teilhabe am gesellschaftli- chen Leben erleichtern. Dazu zählen u. a. Willkommens- und Begegnungsveranstal- tungen, betreuende Angebote für Kinder im öffentlichen Personennahverkehr sowie Initiativen zur Überwindung sprachlicher Barrieren. Die Zuwendung wird auf Antrag als Festbetrag in einer Höhe von 50,00 Euro pro Asylsuchenden und Jahr gewährt. Werden die hier eintreffenden Flüchtlinge bis zur Anerkennung ihres Asylverfahrens bzw. ihrer Abschiebung im Mühlenbecker Land bleiben? Mit welcher Aufenthaltsdauer ist hier allgemein zu rechnen? Wie lange ein Asylverfahren andauert, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Asylanträge zu prüfen und zu entscheiden, ist Aufgabe des Bundesamtes für Migra- tion und Flüchtlinge. Für die Dauer des Verfahrens erhalten die Asylsuchenden eine Aufenthaltsgestattung. Die Kreisver- waltung muss während dieser Zeit eine angemessene Unterbringung und Betreu- ung in Oberhavel gewährleisten. Gibt es für die Flüchtlinge eine Beschrän- kung ihrer Bewegungsfreiheit? Im Januar dieses Jahres hat der Bun- destag und der Bundesrat eine Erleich- terung im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass in den ersten drei Monaten nach Einreise in das Bundesgebiet der Aufenthaltsort beschränkt ist. Danach können sich Asyl- bewerberinnen und Asylbewerber im Bun- desgebiet frei bewegen, sofern die Auslän- derbehörde nichts anderes anordnet. Dies wäre der Fall, wenn z. B. der Antrag auf Asyl durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt wurde und der Betroffene zur Ausreise verpflichtet ist. Erhalten die Menschen eine Art Ausweis? Für die Dauer des Asylverfahrens erhalten Asylsuchende eine Aufenthalts- gestattung, mit der sie sich ausweisen können. Darin ist u. a. vermerkt, wo sich ihr Wohnsitz befindet. Denn wohnen dür- fen sie nur in dem Landkreis, dem sie auch zugewiesen wurden. Nach welchem Schlüssel werden schul- pflichtige Kinder auf unsere Schulen verteilt? So einen Verteilschlüssel gibt es nicht. Wir versuchen, die aufnehmenden Städte und Gemeinden so frühzeitig wie möglich über die zu erwartende Zahl schulpflich- tiger Kinder zu informieren. Dies hat in der Vergangenheit sehr gut funktioniert. Gemeinsam mit dem Landesamt für Schule und Lehrerbildung werden die notwendi- gen Vorbereitungen getroffen. Denn die Schulpflicht beginnt mit der Anmeldung an dem Ort, dem die Familie durch die Erst- aufnahmeeinrichtung zugewiesen wird. Die Schulen müssen auf die steigen- de Zahl von Flüchtlingskindern, deren unterschiedlichen Bildungsstand und die mangelnden Deutschkenntnisse reagieren und sie in den laufenden Schulbetrieb in- tegrieren. Dies gewährleistet das Bildungs- ministerium unter anderem dadurch, dass Vorbereitungsgruppen und Förderkurse eingerichtet werden. Der zeitliche Umfang richtet sich nach dem konkreten Bedarf. Die hierfür notwendigen Lehrkräfte wer- den den Schulen vom Landesschulamt und seinen Regionalstellen zugewiesen. Wie wird die Sicherheit der Asylbewerber und der Unterkunft geregelt? Beim Thema Sicherheit arbeiten wir mit der Polizei und den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden eng zusammen. In der Gemeinschaftsunterkunft selbst sorgt das Heimpersonal dafür, dass die Hausordnung eingehalten wird. Zusätzlich sind die Gebäude rund um die Uhr durch Wachschutz besetzt. Kommt es zu Ereignis- sen, die den Einsatz der Polizei notwendig machen, kann sofort gehandelt werden. Die Menschen wollen sich nach Ihrer An- kunft sicher sinnvoll beschäftigen, arbeiten und Geld verdienen, die deutsche Kultur und Sprache lernen und sich in unserem Land zurechtfinden? Der Spracherwerb ist ganz sicher ein wichtiger Schlüssel für ein gutes Zusam- menleben. Viele Menschen, die Zuflucht in Oberhavel gefunden haben, sprechen Fran- zösisch oder Englisch, aber auch Arabisch, Persisch oder Russisch. Für die Dauer des Asylverfahrens sieht der Gesetzgeber aber keinen Anspruch auf einen Deutschkurs vor. Aus diesem Grund hat sich die Kreis- verwaltung schon sehr früh dazu entschlos- sen, als freiwillige Leistung Sprachkurse Anderen in Not zu helfen, ist eine Menschenpflicht
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