Mühlenspiegel 12

31 Hallo Fahrschüler, Mein Name ist Eddy Jacobs, ich bin der Chef der Fahrschulen Jacobs. Ge- meinsam mit meinem Team führen wir Jung und Alt im Berliner Norden zum Führerschein. Unser Ziel ist es, dass Fahrschule Spaß macht. In einer lockeren Atmosphäre werden die theoretischen und prakti- schen Fahrkenntnisse vermittelt, die zu einem erfolgreichen Bestehen der Prüfungen notwendig sind. Euer Unsere Leistungen im Überblick: • Auto - Klasse B mit Anhänger Klasse BE • Motorrad - Klasse A und Klasse A1 • Moped - Klasse AM • Punkteabbau • Ausbildung für Fahrschüler mit Handicap • Fahrsicherheitstraining in Vermittlung • Ausbildung auf Automatikgetriebe ...und Autofahren schon ab Ihr findet uns in Birkenwerder Unter den Ulmen 16 Bürozeiten: Di + Do 18.00–18.30 Uhr Glienicke Hauptstraße 9 Bürozeiten: Mo + Mi 16.00–18.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Telefon: 0177 / 449 77 40 Nachschulung (ASF) www.fahrschule-jacobs.com GESPRÄCH FLÜCHTLINGE Auch Untermietverträge mit Privatperso- nen sind möglich. Die Anmietung erfolgt unter Berücksichtigung der im Landkreis Oberhavel gültigen Handlungsrichtlinie zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Hierbei handelt es sich um einen finanziellen Bemessungsrahmen, der auch für anspruchsberechtigte Empfänger von Sozialleistungen gilt. An welchem Standort werden die Menschen denn zunächst tatsächlich untergebracht? Aktuell leben in Oberhavel etwa 1.050 Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Da- von konnten bislang etwa 212 Personen in Wohnungen, u. a. in Fürstenberg, Hohen Neuendorf, Kremmen, Oranienburg, Vel- ten und Zehdenick untergebracht werden. Der überwiegende Anteil der Menschen wohnt jedoch in Gemeinschaftsunterkünf- ten in Hennigsdorf, im Oranienburger Ortsteil Lehnitz, Gransee, Zehdenick und ab November in Oberkrämer. Der Anteil dieser Form der Unterbringung nimmt ge- genwärtig zu, da sich die hohe Zahl der uns zugewiesenen Menschen nur noch schwer über dezentrale Lösungen realisieren lässt. Dafür hält der aktuelle Wohnungsmarkt im Landkreis einfach zu wenige Angebote bereit. Aus welchem Erstaufnahmelager kommen die Flüchtlinge zu uns? Die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg befindet sich in Eisenhüttenstadt im Landkreis Oder- Spree. Diese Einrichtung gehört zu der Zentralen Ausländerbehörde, die dem Mi- nisterium des Innern und für Kommunales Brandenburg unterstellt ist. Nach maximal drei Monaten werden die Asylsuchenden in Brandenburg auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Das Landesauf- nahmegesetz verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte, sie aufzunehmen und vorläufig unterzubringen. Aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Gibt es ein bestimmtes Auswahlver- fahren, nach der die Gruppen zusammenge- stellt werden, z.B. nach Alter, Geschlecht, Bildungsgrad oder dergleichen? Wer konkret in den Landkreis Ober- havel kommt, steht häufig erst vier bis fünf Tage im Voraus fest. Diese Zuwei- sungspraxis des Landes Brandenburg macht es uns sehr schwer, Prognosen zur Herkunft, Alter oder Geschlecht anzustel- len. Sobald wir verlässliche Informationen haben, z. B. ob schulpflichtige Kinder unter den Neuankömmlingen sind, erhalten die Städte und Gemeinden durch uns eine Mitteilung. Aktuell stammen die meisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Landkreis Oberhavel aus Syrien, Albanien und der Russischen Föderation. Wer kümmert sich um die Ausstattung und den laufenden Betrieb der Unterkunft? Wie viele Betreuer werden sich in der Unterkunft um die Asylbewerber kümmern? Welche Aufgaben und Qualifikationen werden diese Leute haben? Zuständig für die Unterbringung und damit auch für die Errichtung und den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften ist der Landkreis Oberhavel, konkret der Fachbereich Soziales und Integration. In den Gemeinschaftsunterkünften werden vorwiegend Sozialarbeiterinnen und Sozi- alarbeiter eingesetzt, die mindestens über einen Fachhochschulabschluss verfügen. Fremdsprachenkenntnisse sind für ihre tägliche Arbeit unerlässlich. Im Land Brandenburg sehen die Regelungen für den Betrieb einer Gemein- schaftsunterkunft eine Sozialarbeiterin bzw. einen Sozialarbeiter für 120 Asylbe- werber vor. Diese Bemessungsgröße scheint uns vor dem Hintergrund der zu bewäl- tigenden Aufgaben deutlich zu gering. Deshalb stellen wir mindestens eine weitere Betreuungsperson pro Einrichtung zur Ver- fügung. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die persönliche und individuelle Beratung und Begleitung bei sozialen, familiären, finanziellen und gesundheitlichen Prob- lemen, aber auch die Unterstützung bei ausländerrechtlichen bzw. asylverfahrens- rechtlichen Fragestellungen. Darüber hinaus leisten die Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter einen wichtigen Beitrag zur Orientierung im Alltag. Sie sind häufig die ersten Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Leben auch außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft. Für die Betreuung der Menschen, die in Wohnungen untergebracht sind, stehen zusätzlich mobile Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Verfügung. Wie werden die Menschen verköstigt? Und mit Kleidung, Medikamenten und Hygiene- artikeln versorgt? Wie viel Geld und welche Sachleistungen erhalten die Flüchtlinge monatlich? Diese Frage bekomme ich sehr häufig gestellt, vielfach verbunden mit der Bitte,

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