Mühlenspiegel 11

52 D ie Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank hat so manche Familie in die Versuchung gebracht, ein Eigenheim zu errichten. Gerade bei den stark gestiegenen Mieten im Berliner Raum suchten einige die Flucht in die eigene Immobilie. Doch mit dem Willen allein ist es nicht getan. Wie schwer es ist, zunächst erst mal nur das geeignete Grundstück ausfindig zu machen, weiß Birgit Sydow vom Fachdienst Bauord- nung in der Gemeindeverwaltung nur zu gut. Bebaubarkeit vor dem Kauf klären „Als aller erstes sollte man klären, ob und wie das Grundstück überhaupt bebaubar ist“, weiß Sydow als zuständige Sachbear- beiterin für das Thema in der Gemeinde Mühlenbecker Land. Denn allzu oft würden Gründstücke zum Verkauf angeboten, die eigentlich keine oder nur eingeschränkt Baugrundstücke seien. Deshalb sollte der erste Weg immer zum Architekten, bezie- hungsweise zur Gemeinde führen, um Gewissheit zu erlangen, dass das Traumgrundstück nicht zum Alptraum wird. Sydow: „Die Makler erzählen manchmal nur die Hälfte oder noch weni- ger.“ Auch der Aspekt „Baumfällung“ sollte bei dem gefundenen Grundstück bedacht werden. Eine Solaranlage auf dem Dach mache etwa auf einem Waldgrundstück in Zühlsdorf wenig Sinn. Zudem sei es ratsam, das Grundstück vor dem Kauf auch mal zur Hauptverkehrszeit zu betreten. Wie weit man sich in der Gestaltung des Hauses aus dem Fenster lehnen darf, ist geregelt. Steht das Haus etwa in einem Gebiet mit Bebauungsplan, weist dieser oft aus, wie Fassade und Co aussehen dürfen. In einem Gebiet ohne Bebauungsplan zähle die Umgebungsbebauung. Hausgröße, Höhe und Design sollten sich an der Umgebungsbebauung orientieren. Maßgeblich sei hier die vorhandene überbaute Grundfläche, die das Haus einnehmen soll. Grundflächenzahlen zählen nicht in erster Linie. Ein Beispiel: Wenn ein Ehepaar einen großen ebenerdigen Bun- galow mit 200 Quadratmetern Grundfläche errichten möchte, rundherum stehen aber nur kleine Häuser mit zwei Etagen, würde der Bungalow wohl so nicht genehmigt, da dann auch ein Zweigeschosser mit dieser Fläche gebaut werden könnte. „Das kann zu massiv und zu bedrückend wirken“, erklärt Sydow. Fassadentöne dürfen nicht verunstalten Vorsicht sei auch bei der Höhe geboten. Ein zehn Meter hohes Haus könne nicht in einem Gebiet mit höchstens sieben Meter hohen Häusern errichtet werden. Jedoch „ist die Gemeinde gene- Hilfe, wir bauen Wie man gut über die Zeit des Hausbaus kommt, verrät Birgit Sydow von der Gemeinde Mühlenbecker Land Zeichnung: Erika Cipper

RkJQdWJsaXNoZXIy NzY5NzY=