Mühlenspiegel 11

nisses. Für solche Delikte ist im Land Brandenburg eine Schied- samtsverhandlung vor dem Einreichen einer Privatklage sogar gesetzlich vorgeschrieben. Jörg Knüppel erzählt: „In unserer Gegend handelt es sich meis- tens um Grundbuchstreitigkeiten beim Neubau von Häusern, um zu hohe oder zu dicht am Nachbarzaun stehende Hecken, um wu- cherndes Unkraut, das durch den Gartenzaun wächst oder um Laub, das den Nachbargarten verunziert. Streit gibt es auch zu schlichten, weil sich ein Nachbar von den Überwachungskameras im Nachbargrundstück beobachtet und ausgespäht fühlte. Kurios war auch ein Fall, als sich Familien, die über dreißig Jahren beste Freunde waren, plötzlich um Nichtigkeiten zu streiten begannen. Es ist mir gelungen, fast alle Fälle friedlich zu regeln. Besonders wichtig ist dabei, dass am Ausgang des Verfahrens sich keine Par- tei als Verlierer fühlt. Doch mein Rat für die meisten Zwistigkeiten lautet dabei: Bevor man sich an die Schiedsleute wendet, ist es viel besser, zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen.“ Sollte oder muss ein Schiedsmann aktiv werden, dann läuft das Sühneverfahren wie folgt ab: Der Antragsteller ruft in der Regel den Schiedsmann an oder wendet sich an die Gemeinde- verwaltung. Der Antrag auf ein Schieds- verfahren muss schriftlich erfolgen. Nach etwa 14 Tagen treffen sich Antragsteller und Antragsgegner mit dem Schieds- mann zu einem Schlichtungsgespräch. Dabei werden das Anliegen und die un- terschiedlichen Sichtweisen besprochen und ausführlich diskutiert. Nach dem Meinungsaustausch wird gemeinsam nach einer akzeptablen Lösung gesucht, damit ein teurer Rechtsweg verhindert werden kann. Ist man sich einig, wird ein Vergleich geschlossen, den beide Parteien unterschreiben. Bleiben die Streitpunkte unvereinbar, so erhält der Antragstel- ler eine Erfolgslosigkeits- bzw. Sühne- bescheinigung, mit der ein Zivil- bzw. Privatklageverfahren eingeleitet werden kann. Sollte sich eine Partei nicht an die Vereinbarungen halten, kann die gegnerische Partei eine Zwangsvollstreckung einleiten. Jörg Knüppel: „Es gibt einen Zeitpunkt, wo es aufhört, sich um konkrete Fälle zu handeln, sondern wo es einfach darum geht, Zwistigkeiten zwischen Nachbarn zu regeln, Streitfälle zu schlich- ten und den sozialen Frieden wieder herzustellen. Ende dieses Jahres endet meine ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann. In der Märzausgabe des Amtsblattes gab es eine Veröffentlichung, dass für die kommende Wahlperiode 2016 bis 2020 Schiedsfrau- en/Schiedsmänner gesucht werden. Ich möchte allen interessierten Bürgern Mut für diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätig- keit machen. Es ist ein schönes Gefühl. wenn man dazu beitragen kann, dass sich die Menschen ohne Gericht und Papierkrieg kos- tengünstig und zur beiderseitigen Zufriedenheit einigen und wieder ein normales Nachbarschaftsleben führen.“ Weitere Informationen zum Schiedsamt gibt in der Gemeinde- verwaltung gern Angela Müller unter Tel. (033056) 841-50 bzw. per Mail mueller@muehlenbecker-land.de Jörg Knüppel SCHIEDSAMT GEMEINDESPIEGEL Text: Doris Krohn Fotos: Fotolia, Fotogruppe SichtWeisen Ihre Heidemarie Lüderitz Kleingartengemeinschaft Hasenheide Heidemaries Gartentipps U nsere Vegetation befindet sich jetzt auf den Höhepunkt ihres Wachstums. Am Johannistag entfalten Kräuter ihre höchste Kraft und die Zeit des Spargel- und Rhabarbe- rerntens ist zu Ende. Der Johannistag liegt auf dem 24. Juni und steht sowohl in symbolischer wie zeitlicher Hinsicht mit der Som- mersonnenwende, der kürzesten Nacht des Jahres und dem Beginn des Sommers, in Verbindung. Apfelbäume werden auch im Sommer erzogen. Es gibt neben dem Winterschnitt und dem Sommerschnitt noch den Juniriss. Klingt gefährlich, ist aber keine schwere Arbeit: Neugebildete Wasserschosse (grüne Triebe), die sich an dicken Ästen besonders im Inneren der Krone gebildet haben, werden mit einem kräftigen Ruck ausgerissen und somit werden auch die sogenannten schla- fenden Augen mit entfernt und es bilden sich in diesem Jahr keine neuen Triebe mehr. Den Effekt hat man nicht beim Schneiden. Die kleinen Wunden verheilen schnell, ein Schließen der Wunde mit Baumwachs ist unnötig und auch nicht zu empfehlen. Aufmerksame Naturbetrachter erkennen: Marienkäfer, Ohrwürmer, Florfliegenlarven, Raubwanzen und viel andere kleinen Gartenhelfer leisten unsichtbare Schädlingsbekämpfung und sind Nützlinge ersten Ranges. Somit sollten keine chemischen Mittel in unseren Gärten verwendet werden. Auch viele flügge gewordene Singvögel sind den Nistkästen und Hecken entflogen und auf der Suche nach Insekten, Spinnen und Würmer. Nie soll die Erde kahl und nackt offen liegen bleiben, denn das laugt sie nur aus. Wo nichts wachsen soll, weil Nutzpflanzen ge- fördert werden sollen, wird mit Rasenschnitt, Wild- kräutern, kleingeschnit- tene Gehölzen gemulcht. Pflanzenreste liefern wichtige Nährstoffe für das Bodenleben. Ein Teppich heimischer Wildkräuter ist nicht hässlich, sondern eine Freude für die Kleinlebewesen – und wenn irgendwas so sehr dominiert, dass es doch unser Auge beleidigt, dann wird eben punktuell gejätet, der Kompost muss ja irgendwoher kommen. Schönes Farbenspiel: Kohlgemüse und Rote Ziermelde Die Akelei ist eine „mehrjährige“ Pflanze

RkJQdWJsaXNoZXIy NzY5NzY=