Mühlenspiegel 11

32 Herr Matthes, seit dem 1.8.2013 steht laut Kinderförderungsgesetz allen Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Betreuungs- platz zur Verfügung. Wie gut ist die Gemeinde hinsichtlich dieses Rechtsanspruches aufgestellt? Zur Umsetzung des neuen Rechtsanspruches waren keine Klimm- züge notwendig. Schließlich haben wir im Mühlenbecker Land nahezu Vollbeschäftigung und sehr viele Eltern hatten schon auf- grund ihrer Erwerbstätigkeit einen Rechtsanspruch auf Betreuung, so dass diese auf die Erweiterung des Rechtsanspruches nicht ange- wiesen waren. Erfreulicherweise können wir allen Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder anbieten. Die Krippenkinder werden entweder in Tagespflege oder in einer Kin- dertagesstätte aufgenommen. Nur wenigen Eltern steht ein Krippenplatz für Kleinkinder unter 2 Jahren in einer Kita zur Verfügung. Wie lässt sich das erklären? Es gibt für die Betreuung der Krippenkinder zwei vom Gesetzgeber als gleichrangig an- gesehene Betreuungsformen. Zum einen Ta- gespflege durch - überwiegend - Tagesmütter und zum anderen Krippenbetreuung in der Kindertagesstätte. In der Vergangenheit setzte die Gemeinde vorrangig auf Tages- pflege, da die Kapazitäten in den Kinderta- gesstätten begrenzt waren. Um gleichwohl den Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht einzuräumen, wird nun schrittweise auch die Betreuung in den Kindertagesstätten ermöglicht. Dies gilt aber vorerst nur für Krippenkinder, deren ältere Geschwisterkin- der bereits in den Einrichtungen aufgenom- men wurden. In der Tagespflege werden aktuell 122 Kinder betreut und in den kommunalen Krippen befinden sich 51 Kinder. Eines möchte ich noch anmerken: Es wird zunehmend schwerer, päda- gogische Fachkräfte zu finden. Gerade in den Berliner Umlandge- meinden ist die Nachfrage immens. Der Personalschlüssel beträgt für längere Betreuungszeiten in Krippen 1 Erzieher auf 6 Kinder. Um die 122 Kinder aus der Tagespflege in den Kindertagesstätten aufzunehmen, müssten ca. 20 Erzieher neu eingestellt werden. Dies ist schlichtweg unrealistisch und nicht durchzuführen. Auch darum ist die gemeindliche Tagespflege unverzichtbar. Sind denn noch Kitaneubauten für die kommenden Jahre geplant? Ja, die Einrichtung „An der Heidekrautbahn“ in der Schildower Franz-Schmidt-Str. wird substituiert durch eine komplett neue Einrichtung mit 90 Plätzen. Weiterhin wird der Hort der Europa- schule Schildow durch einen Ergänzungsbau um 182 Plätze erwei- tert. Nach Fertigstellung soll die Doppelnut- zung von Klassenräumen durch Schule und Hort der Vergangenheit angehören. Die Kitakosten sind unlängst angehoben worden - zum Unmut vieler Eltern. Warum war der Anstieg notwendig? Kitabetreuung ist grundsätzlich defizitär. Die Elternbeiträge decken lediglich ca. 25 % der Gesamtkosten. Das Land, der Landkreis und die Gemeinde tragen den Löwenanteil der Kosten. Mit jedem zusätzlich betreu- ten Kind wächst folglich der Fehlbetrag. Mittlerweile werden über 1200 Kinder in der Tagespflege, den Kindertagesstätten und Horten betreut. Angesichts dessen war eine Anpassung der Gebühren geboten. Im Wesentlichen wurden die Gebühren für geringe und mittlere Familieneinkommen nicht verändert. Familien mit gehobenen und höheren Einkommen müssen mehr zah- len. Die Krippengebühren sind höher als die für Tagespflege, weil die Krippenbetreuung schlichtweg teurer ist, aber auch, weil mit der Gebührengestaltung eine Nachfragesteuerung zugunsten der Tagespflege verbunden ist. Die Hortgebühren sind dagegen deutlich günstiger gestaltet als in den meisten Umlandgemeinden. Wenn man die gesamte Verweildauer eines Kindes von der Tagespflege (Krippe) bis zum Hort betrachtet, liegen wir mit unseren Gebühren in einer Höhe mit unseren Umlandgemeinden. Die Kritik nehmen wir gleichwohl sehr ernst und arbeiten daran, unsere Kalkula- Gute Nachrichten für Eltern Ein Gespräch mit Jörg Matthes, Fachbereichsleiter für Soziales und Bürgerservice Jörg Matthes ist in der Gemeindeverwaltung als Fach- bereichsleiter für Soziales und Bürgerservice auch für Kita- und Schulangegelenheiten zuständig

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