Mühlenspiegel 09

L eichtsinnige Raser, ge- fährliche Schlaglöcher, glatte oder verschmutze Fahrbahnen, ... immer wieder wenden sich verärgerte Bürge- rinnen und Bürger an die Ge- meindeverwaltung und bitten diese um Abhilfe. In der Tat sind die Themen Verkehr und Straßenbau für unse- re Kommune von be- sonderer Bedeutung. Insbesondere, weil die zu lösenden Probleme nicht selten komplex sind. Ein Grund hierfür sind die Zuständigkei- ten. In der Gemeinde Mühlen- becker Land gibt es insgesamt 138 Kilometer Straßen. Davon sind 116 km gemeindliche Stra- ßen und 22 km Bundes-, Lan- des- oder Kreisstraßen, für die auch die jeweiligen Bundes-, Landes- oder Kreisbehörden verantwortlich sind. Ausnah- men sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, z. B. das Überschreiten von Tempo- limits. Hierum kümmert sich – für alle Straßen in unserer Gemeinde – die Polizei. Welche Behörde in der Praxis auch im- mer für die Problemlösungen zuständig ist, imMühlenbecker Land ist die Gemeindeverwal- tung der erste Ansprechpart- ner der Bürgerinnen und Bürger. Mängelmeldungen können telefonisch an (033056) 841-0, per Mail an gemeinde@muehlenbecker-land.de oder über die Formulare der Gemeinde-Webseite übermit- telt werden. Zukünftig auch im Internet über den Mängel- melder-Service MAERKER des Landes Brandenburg. Die Ein- richtung dieses Dienstes wird zur Zeit vorbereitet. Im Rathaus leitet man dann alle Hinweise an die zu- ständigen Stellen weiter und bittet zugleich um etwas Ge- duld. Denn: Behördenwege können manchmal lang und verwinkelt sein. Jedenfalls wer- den nach der Einführung des MAERKER die Bürgerinnen und Bürger auch den jewei- ligen Bearbeitungsstand ihres Anliegens einsehen können. Ein dezenter Hinweis: Die direkte An- sprache der zuständigen Behörde kann die Bear- beitungszeit verkürzen! Der Straßenzustand der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist unterschiedlich gut und auf diesen kann unsere Gemeinde nur mittelbar Ein- fluss nehmen. Entscheidend sind hier letztlich die Haushalte und die Prioritäten der jeweili- gen politischen Gremien. Nicht selten hört man Bür- ger sagen: Zuständigkeiten sind doch nur für Bürokraten gemacht. Warum werden klei- nere Mängel, z.B. Schlaglöcher, nicht von unseren Gemein- dearbeitern sofort behoben? Klingt zunächst vernünftig. Al- lerdings würden damit die Bür- gerinnen und Bürger unserer Gemeinde in die Haushalte von Kreis, Land oder Bund einzah- len und gleichzeitig den kom- munalen Haushalt im Müh- lenbeckler Land belasten. Das wäre höchst ungerecht. Außer- dem wäre unsere Gemeinde im Schadensfall, bei nicht korrekt ausgeführten Arbeiten, haftbar. Solche Risiken will niemand verantworten. Insofern sind im Bedarfsfall gute Argumente und Appelle gefragt. Nicht kommunale Stra- ßen sind in unserer Gemeinde die Bundesstraße B96a durch Schildow und Schönfließ, die Landesstraßen L21 als Lieben- walder-, Haupt-, Berliner und Mühlenbecker Straße, die L30 als Mühlenbecker Chaussee und Schönfließer Straße, die L305 ab Kreuzung Buchhorster Straße/Schönerlinder Chaus- see in Richtung Schönerlinde sowie die Kreisstraßen K6501 von Schildow nach Glienicke und K6503 von Zühlslake nach Wandlitz Deine Straßen, meine Straßen Unser Straßenzustandsbericht – Teil 2: Bundes-, Landes- und Kreisstraßen Text: Claus Schmidt-Eckertz Fotos: Claus Schmidt-Eckertz, Daniel Ernst www.muehlenbecker-land.de 25

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