Mühlenspiegel 05

20 W ohin fließt eigentlich unser Geld? Diese Frage stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde, wenn sie all- jährlich ihre Steuer- bzw. Gebühren- und Beitragsbeschei- de erhalten oder nicht alle Wünsche zeitnah erfüllt werden können. Die Haushaltswirtschaft der Kommune wird in der Haushalts- satzung dargestellt. Der Entwurf der Haushaltssatzung wird durch die Kämmerin erarbeitet, durch den Bürgermeister bestätigt und der Ge- meindevertretung zur Beschlussfas- sung vorgelegt. Im Vorfeld finden zahlreiche Lesungen dieses umfang- reichen Dokumentes statt. Hier ha- ben die Ortsbeiräte und die Fachaus- schüsse die Möglichkeit, Hinweise, Anregungen und Änderungen ein- fließen zu lassen. Der Haushaltsplan kann auch als Richtschnur für die Gemeinde bezeichnet werden, denn in ihm wird genau festgelegt, wie viel Geld im kommenden Jahr für welche Ausgabe verwendet werden darf. Dabei kann über die Masse der Geldausgaben gar nicht mehr frei Wo bleibt unser Geld? verfügt werden, denn ein großer Teil der finanziellen Mittel ist für die Pflichtaufgaben schon verplant und diese muss die Kommune erfüllen. Dazu zählen u.a. der Brandschutz, das Melde- und Per- sonenstandswesen, die Kinderbe- treuung und das Schulwesen. Nur das Geld, das nach der Erfüllung der Pflichtaufgaben übrig bleibt, kann für freiwillige Aufgaben ein- gesetzt werden. Man kann sich gut vorstellen, dass die Entscheidung über dessen Verwendung schwierig ist- die Wünsche übersteigen immer die vorhandenen finanziellen Mög- lichkeiten. Den Gemeindevertretern obliegt die schwere Aufgabe zu ent- scheiden, was für die Kommune am Wichtigsten ist. Seit dem 01.01.2011 wird die Haushaltswirtschaft aller Branden- burger Kommunen im Rahmen einer neuen Haushaltsführung, der Doppik, abgebildet. Hiermit wird neben dem Geldfluss innerhalb der Gemeinde auch der Ressourcenverbrauch, z.B. wenn der Erhalt kommunaler Immobilien vernachlässigt wurde, dargestellt. Der Ergebnishaushalt stellt die zu erwartenden Erträge (Elternbeiträge, Mie- ten etc.) und Aufwendungen (zu zahlenden Rechnungen durch die Gemeinde) aus dem laufenden Tagesgeschäft der Gemeinde dar. Basis für die Planung sind die Erfahrungswerte der Sachbearbeiter in den einzelnen Fachbereichen. Berücksichtigt werden natürlich auch zu erwartende besondere Vorkommnisse wie zum Beispiel größere Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden. Auch die zu er- wartende Höhe der Abschreibungen wird im Ergebnishaushalt sichtbar gemacht. (Abschreibungen stellen den Werteverlust eines Gegenstands aus dem Vermö- gen der Gemeinde dar). Der Ergebnishaushalt Der Finanzhaushalt stellt die zu erwartenden Ein- und Auszahlungen im Tages- geschäft der Gemeinde dar. Zum größten Teil deckt sich der Finanzhaushalt mit den Planansätzen des Ergebnishaushaltes. Ein gravierender Unterschied liegt darin, dass im Finanzhaushalt keine Abschreibungen dargestellt werden, da sie nicht zahlungswirksam sind (es erfolgt kein Geldfluss). Die Investitionsmaßnah- men werden ausschließlich im Finanzhaushalt dargestellt. Der Finanzhaushalt ERTRÄGE Steuern und ähnbliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen sonstige Transfererträge öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen sonstige ordentliche Erträge Zinsen und sonstige Finanzerträge außerordentliche Erträge Summe der Erträge Planansatz 8.627.000,00 Euro 8.664.900,00 Euro 0,00 Euro 1.643.100,00 Euro 467.800,00 Euro 157.900,00 Euro 347.700,00 Euro 78.000,00 Euro 120.000,00 Euro 20.106.300,00 Euro 42,91 % 43,10 % 0,00 % 8,17 % 2,33 % 0,79 % 1,73 % 0,39 % 0,60 % 100,00 % AUFWENDUNGEN Personalaufwand Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen sonstige ordentliche Aufwendungen Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen außerordentliche Aufwendungen Summe der Aufwendungen Planansatz 6.989.000,00 Euro - 108.200 Euro 3.457.000,00 Euro 1.783.900,00 Euro 6.665.700,00 Euro 916.500,00 Euro 16.800,00 Euro 0,00 Euro 19.720.700,00 Euro 35,44 % - 0,55 % 17,53 % 9,05 % 33,80 % 4,65 % 0,09 % 0,00 % 100,00 % Erläuterungen zum Haushalt 2014 der Gemeinde Mühlenbecker Land Haushalt 2014 Mühlenbeck Schildow Schönfließ Zühlsdorf gesamt Einwohner Senioren Veranstaltungen Aktivitäten Senioren Vereinsarbeit 3.885 959 6.822,01 Euro 3.889,34 Euro 5.730,49 Euro 6.163 1.477 10.822,15 Euro 5.990,15 Euro 9.090,61 Euro 2.185 358 3.836,83 Euro 1.451,91 Euro 3.222,94 Euro 2.004 658 3.519,01 Euro 2.668,60 Euro 2.955,96 Euro 25.000 Euro 14.000 Euro 21.000 Euro Ausgaben für die Ortsteile 2014 Da der Ortsbeirat Schönfließ den für 2013 geplan- ten Schönfließer Sommer nach 2014 verschoben hat, wurden die Aufwendungen für Veranstaltungen für den Ortsbeirat Schönfließ in Höhe von 3.900 Euro erneut eingestellt. Haben an der Aufstellung des neuen Haushalts tatkräftig mitgewirkt: Daniela Otto, Annika Schmeichel und Kerstin Bonk (v.l.n.r) gemeinde verwaltung

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