Mühlenspiegel 04

SOLARENERGIE AUS ZÜHLSDORF Für die im Bereich Neue Straße ge- plante „Solar-Carport-Anlage“ mit 500 Stellplätzen hat der zuständige Landkreis Oberhavel bereits eine Bau- genehmigung erteilt. Allerdings sind anwaltlich abschließend noch unge- klärte Rechte in den Grundbucheintra- gungen zu klären, die die Realisierung verzögern. Mit einer Niederschlagung des Vorhabens wird jedoch nicht ge- rechnet. NEU: KALENDER 2014 Das ist eine Geschenkidee, die sich sehen lassen kann: Ein repräsentati- ver Wandkalender mit den schönsten Fotos der Gemeinde Mühlenbecker Land. Auf 12 Ansichten im A4-Format werden die Besonderheiten des Müh- lenbecker Landes und seiner Men- schen eindrucksvoll darstellt. Der vom Förderverein Historische Mönchmühle in Zusammenarbeit mit der mühlen- spiegel-Redaktion und der Gemeinde herausgegebenen Wandkalender ist ab 1. Oktober in der Touristeninforma- tion und im Rathaus in Mühlenbeck erhältlich und wird künftig jährlich erscheinen. Die Verkaufspreis beträgt 7,90 Euro. Reservierungen bitte unter touristinfo@muehlenbeckerland.de KUNSTSTÜCKE GESUCHT! Für die nächsten Kunst-Ausstellungen im Rathaus werden ambitionierte Künstlerinnen und Künstler aus unse- rer Gemeinde gesucht. Bewerbungen für die nächsten „Kunststücke im Rat- haus“ werden per E- Mail erbeten an engelke@muehlenbecker-land.de PFLANZUNGEN AUF DEM FRIEDHOF ZÜHLSDORF Die Nachpflanzungen auf dem Fried- hof in Zühlsdorf werden im Frühjahr 2014 durchgeführt. WO BLEIBT DIE AMPEL? Aufgrund des starken LKW-Verkehrs und der nahen Mühlenbecker Schu- le hatten sich die Bürgerinnen und Bürger, der Ortsbeirat Mühlenbeck und die Gemeindeverwaltung für den Bau einer Ampelanlage an der Ecke Bahnhofstraße/Liebenwalder Straße stark gemacht. Ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Landkreises und des Landesbetriebes Straßenwesen führ- te zu der Entscheidung, eine Ampel- anlage im Vorfeld des geplanten Aus- baus der Landesstraßen vorzuziehen. Diese Ampelanlage sollte mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 aufge- stellt werden. Dieser Termin konnte vom Landesbetrieb nicht eingehalten werden. Auf Nachfrage wurde der Ver- waltung mitgeteilt, dass nunmehr die mobile Ampelanlage bis Ende Oktober aufgestellt werden soll. „LÄRMVERMEIDUNGSPLAN“ Die Lärmaktionsplanung ist durch eine Richtlinie der Europäischen Union ein vorgeschriebenes Instru- ment zur Lärmbekämpfung. Sie soll zur Vermeidung oder zumindest zur Lärmminderung beitragen. Die Ge- meinde Mühlenbecker Land hat einen Lärmaktionsplan durch die Ingeni- eurgesellschaft Hoffmann Leichter aus Berlin erarbeiten lassen und ist bereits in diversen Gremien beraten worden. Der Lärmaktionsplan ist als Entwurf fertiggestellt und zu jeder- mann Einsichtnahme im Rathaus öf- fentlich ausgelegt. Zudem gibt es eine PDF-Version zum Download auf www. muehlenspiegel.de - Das Thema Ver- meidung von Umgebungslärm besitzt in der Gemeinde einen hohen Stellen- wert. Ziel ist und bleibt die Erhaltung bzw. Steigerung der Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger. Für das zukünftige Handeln der Verwaltung ist dieser Lärmaktionsplan mit seinen vorgeschlagenen Hinweisen und Maß- nahmen Richtschnur für alle weiteren Handlungen. Dieser Plan erfährt eine regelmäßige Fortschreibung und wird sukzessive vervollständigt. WELCHE ZUKUNFT HAT DIE MÖNCHMÜHLE? Die Historische Mönchmühle ist das über die Grenzen der Gemeinde hin- aus bekannteste Gebäude im Mühlen- becker Land und zu einer Art Wahr- zeichen geworden. Es kann für die Bürgerschaft identitätsstiftend wir- ken, dem Tourismus als Anziehungs- punkt dienen, ein Kultur- und Kommu- nikationszentrum werden oder vieles mehr. Welche Zukunft wünschen wir uns aber konkret für die Mönchmüh- le? Eine von der Gemeinvertretung initiierte Arbeitsgruppe mit Vertretern des Fördervereins Historische Mönch- mühle und der Gemeinverwaltung soll nun hierüber beraten und ein künfti- ges, einheitliches Nutzungskonzept skizzieren. Das erste Treffen der Ar- beitsgruppe fand vor Ort am 4. Sep- tember statt. STRASSENBAU „light“ Die meisten Sandstraßen in der Ge- meinde sind schwer begeh- und be- fahrbar und viele Bürgerinnen und Bürger warten hier auf Abhilfe. Aus Kostengründen ist jedoch ein grund- hafter Ausbau dieser nicht befestigten Verkehrswege auf absehbare Zeit nicht komplett möglich. Eine Option wäre hier ein privat finanzierter Stra- ßenbau. Beim grundhaften Ausbau beteiligen sich die Anwohner je nach Straßenkategorie im Höchstfall bei ei- ner reinen Anliegerstraße mit 75% der Baukosten. Geprüft wird seitens der Verwaltung nun, ob eine kostengüns- tigere und schnellere Lösung, ein so genannter Straßenbau „light“ zu ver- gleichbaren Kosten eine Alternative wäre. Inwieweit diese Light-Bauweise dauerhaft belastbar ist und ob ggf. rechtliche Bedenken zu überlegen sind, wird jetzt geprüft. „GEMEINDEMAGAZIN“ Im August wurde von der „Stadtma- gazinverlag BS GmbH“ eine A5-Bro- schüre mit dem Titel „Mühlenbecker Land - Gemeindemagazin“ kostenlos vertrieben. Dieses Magazin wurden ohne Wissen und ohne Zutun der Ge- meindeverwaltung erstellt. 45

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