Mühlenspiegel 3

32 gemeind espiegel cker Schulen. Die Beschwerden beziehen sich ausschließlich auf die Ringbuslinie 810 und auf die Buslinie 806, die Zühlsdorf an- bindet. Vor einiger Zeit gab es Schulbusbe- gleiter, die in den Bussen für Ordnung und Sicherheit sorgten. Die Beschäftigung der Busbegleiter erfolgte im Rahmen des Bundesprogrammes Kommunal-Kombi. Dieses Programm fördert zusätzliche Ar- beitsplätze, die in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslo- sigkeit geschaffen werden sollen. Hierdurch soll die Arbeitslosigkeit in Kommunen mit einer besonders hohen Arbeitslosenquote durch finanzielle Unterstützung aus bun- deseigenen Mitteln in Kofinanzierung mit Bundes-ESF-Mitteln nachhaltig reduziert werden. Das Programm lief mittlerweile aus und Neuanträge werden nicht mehr be- willigt, somit fand die Schulbusbegleitung als erfolgreiches Projekt des Landkreises und der OVG ein Ende. Gleichwohl wird die Schulbusbeglei- tung von den Eltern vehement eingefordert. Auch die Gemeindevertretung beschäftigte sich mit einer Petition zu dieser Thematik. Die Recherchen des Fachbereiches Sozia- les und Bürgerservice der Gemeindever- waltung führten zu einem erfolgverspre- chenden Ansatz. Beispielsweise schlossen die Gemeinde Ahrensfelde, der Landkreis Barnim, die lokale Busgesellschaft und die dortige Verkehrswacht eine Überein- kunft zum Einsatz von Schulbusbegleitern im Rahmen einer geringfügigen Beschäf- tigung. Finanziert wird das Vorhaben von der Gemeinde und dem Landkreis. Vorteil- haft für den Landkreis ist, dass die Busbe- gleiter gelegentlich auch auf anderen Kreis- strecken eingesetzt werden können. Träger der Maßnahme ist die Verkehrswacht. Die Kreisverwaltung Oberhavel wurde bereits von der Verwaltung angeschrieben und um Mitarbeit gebeten. Dieses Beispiel könnte eine mögliche Option auch für unsere Verhältnisse sein, um signifikante Verbesserungen und Zufriedenheit zu er- reichen. Es ist bekannt, dass partiell vom Land- kreis die Auffassung vertreten wird, dass Schulbusbegleitung nicht effektiv sei, die Busbegleiter keine exklusiven Mittel zur Durchsetzung ihrer Aufgabe besitzen und Sonderrechte nicht in Anspruch nehmen können. Gleichwohl wird nach Auffassung der Gemeindeverwaltung die Schulbusbe- gleitung durch geeignete Erwachsene für ein Projekt gehalten, welches subjektiv Si- cherheit vermitteln könnte und sich über- wiegend vorteilhaft auswirkt. Ansonsten würden sich andere Kommunen und Land- kreise nicht dafür aussprechen. Schulbus- begleitung war auch das Thema einer Peti- tion an die Gemeindevertretung in dieser Wahlperiode. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt die Zusammenarbeit mit dem Landkreis, um Busbegleitung umzusetzen. Für entspre- chende Zuschüsse zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (maximal zwei) sollten Mittel in den Haushalt einge- stellt werden. Die Verwaltung bemüht sich auch um enge Zusammenarbeit mit der Gesamtschule Mühlenbeck. In einem ge- meinsamen Projekt könnten ältere Schüler motiviert und autorisiert werden, sich für die Sicherheit in den Bussen einzusetzen. SCHILDOWER SCHULE Es ist angesichts der vorliegenden 14 Äu- ßerungen von einer äußerst geringen Re- sonanz auszugehen. Die Äußerungen be- zogen sich überwiegend auf Maßnahmen Die Europaschule nach Schulbeginn verschlossen? Si- cherheit muss an erster Stelle stehen, aber „offene Tü- ren“ stehen auch für das Willkommen sein! Schulstandort Mühlenbeck: Eine Herausfor- derung für den Schülerverkehr Die Verwaltung prüft eine Verlängerung der Fußgängergrünphase

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